Werden die Kosten für die MRSA-Diagnostik und Sanierung von der BGW übernommen?
Nein, die Kosten für Abstriche, ein Screening und die Sanierung werden nicht von der BGW übernommen. Es liegt kein Versicherungsfall der Gesetzlichen Unfallversicherung (Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) vor. Da nicht von einer konkret individuellen Gefahr der Entstehung einer Berufskrankheit für eine versicherte Person auszugehen ist, scheidet auch der § 3 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) als Rechtsgrundlage für eine Kostenübernahme aus.
Im Hautarztverfahren werden im Einzelfall zur Sicherung des Behandlungsergebnisses der Hauterkrankung Leistungen durch die BGW übernommen. Nähere Informationen dazu können Sie im Berufskrankheiten-Bereich der für Sie zuständigen Bezirksverwaltung erhalten. In der Regel ist Kostenträger für Abstriche und Screening der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin im Rahmen seiner präventiven Verpflichtungen ggf. trägt auch die Krankenkasse in besonderen Situationen ihrer Versicherten Kosten, einschließlich der Sanierung oder das Gesundheitsamt nach Infektionsschutzgesetz.