Werden Reisekosten für den Besuch eines Seminars übernommen?

Aus organisatorischen Gründen müssen Sie die Reisekosten zunächst auslegen. Wir erstatten Ihnen nach Abschluss des Seminars 0,20 Euro pro gefahrenem Kilometer für die Wegstrecke von Ihrem Betrieb bis zur Schulungsstätte und zurück. In der Abrechnung ist die schnellste Wegstrecke anzugeben. Die Angaben werden von der BGW mit Hilfe des Google Map Routenplaners überprüft. Beim Seminar erhalten Sie ein Reisekostenformular, in das Sie bitte die gefahrenen Kilometer vom Betrieb zur Schulungsstätte eintragen.