Wie erfolgt Lastenverteilung?

Jede Berufsgenossenschaft bringt Rentenlasten in etwa der Höhe ihrer Strukturlast auf. Diese entspricht der Belastung, die die Berufsgenossenschaft hätte, wenn sie jeweils die gleiche Anzahl an Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten verzeichnet hätte, wie im aktuellen Jahr. Der Teil der eigenen Rentenlasten, der diesen mathematisch ermittelten Wert übersteigt, fließt in einen Solidartopf. Ein Teil dieses Solidartopfs ist durch die Strukturlast der Berufsgenossenschaften abgedeckt, die eine Unteraltlast haben – die also derzeit, gemessen an den aktuell verursachten Unfällen und Berufskrankheiten, zu niedrige Beiträge erheben. Die BGW gehört zu den Berufsgenossenschaften, die nach dieser Berechnung eine Unteraltlast haben.

Was übrig bleibt, wird dann auf alle Berufsgenossenschaften verteilt. Als Schlüssel hierfür hat der Gesetzgeber festgelegt: 70 Prozent der Überaltlast werden nach Entgelten – also wirtschaftlicher Leistungskraft – verteilt, 30 Prozent nach Neurenten, also nach dem Risiko.