Wie hoch ist mein Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit und von wem bekomme ich es?

Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beträgt das Verletztengeld maximal 80 Prozent des Bruttogehaltes, das im letzten Abrechnungszeitraum (in der Regel der letzte Monat) vor der Erkrankung bezogen wurde. Das Verletztengeld darf das Nettoentgelt nicht übersteigen. Anteilig sind davon noch Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Versicherte Selbstständige erhalten als Verletztengeld den 450. Teil der Versicherungssumme.

Für alle gilt: Das Verletztengeld wird kalendertäglich gezahlt, wobei für einen vollen Monat 30 Tage abgerechnet werden. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, wird das Verletztengeld im Auftrag der Berufsgenossenschaften von der Krankenkasse des oder der Versicherten ausgezahlt. Über Ausnahmen und besondere Berechnungsmodalitäten informiert jede Bezirksverwaltung.

21.09.2022