Wie informiere ich die BGW über meine Arbeitsschutzbetreuung?
Die BGW benötigt einen der folgenden Nachweise:
- formlose Erklärung zur Durchführung der Betreuung
- Kopie des gültigen Betreuungsvertrags mit einem Betriebsarzt bzw. einer Betriebsärztin und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Formular zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (Nachweisbogen BuS; ausfüllbares PDF)
Online-Formular
Für Unternehmer und Unternehmerinnen, die von der BGW mit Schreiben vom 25.03.2024 bzw. 20. - 23.05.2024 zu einer Meldung über das Online-Formular Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung melden aufgefordert wurden: Verwenden Sie nicht den "Nachweisbogen BuS" (PDF).
Nutzen Sie bitte unbedingt das im Anschreiben genannte Online-Formular und schalten Sie sich hierfür wie im Anschreiben beschrieben frei.