Wie oft muss die Prüfung des Abzuges erfolgen?
Abzüge müssen regelmäßig gewartet und ihre Funktionsfähigkeit geprüft und dokumentiert werden (TRGS 526). Die Prüfung muss mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person durchgeführt werden.
Die jährliche Prüfung der lufttechnischen Funktion kann entfallen, wenn durch eine selbstüberwachende Funktionskontrolle (Dauerüberwachungseinrichtung) des einzelnen Abzugs sichergestellt ist, dass eine Unterschreitung des Mindestvolumenstromes angezeigt wird. Die Prüfung der Dauerüberwachungseinrichtung ist in Abständen von nicht mehr als drei Jahren vorzunehmen. Apothekenabzüge besitzen in der Regel keine Dauerüberwachungseinrichtung, sondern lediglich eine akustische und optische Alarmfunktion. Diese müssen daher jährlich geprüft werden.