Wie sieht der Versicherungsschutz bei der Notbetreuung in Kitas und Schulen aus? Und bei privater Betreuung?
Kita- und Schulkinder, die in einer Notbetreuung in Kitas oder Schulen sind, weil Ihre Eltern in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten, stehen weiterhin unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zuständig hierfür sind im Regelfall die Unfallkassen.
Organisieren Eltern zum Ersatz der Betreuung durch Kita oder Schule die Kinderbetreuung, so handelt es sich um eine private Tätigkeit, bei der weder Eltern noch Kinder unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Dann ist die gesetzliche Krankenversicherung der richtige Ansprechpartner.
Aktualisiert: 25.03.2020