Wie soll die Erste Hilfe in Gemeinschaftseinrichtungen für Flüchtlinge, Asylsuchende, Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen sowie Menschen die Obdach suchen organisiert werden?
Die Leitung beziehungsweise die Betreiberin oder der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass die zur Ersten Hilfe erforderlichen Einrichtungen sowie Sachmittel verfügbar sind. Das Personal ist entsprechend den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften in Verbindung mit den Grundsätzen der Prävention (DGUV-Regel100-001), sowohl vor Beginn der Tätigkeit als auch danach, mindestens jährlich zu Gefahren und Maßnahmen zum Schutz einschließlich der Ersten Hilfe zu unterweisen.
Folgende Notrufnummern sind offen auszuhängen:
Notarzt/-ärztin/Rettungsdienst:
Polizei:
Feuerwehr:
Kinderarzt/-ärztin:
Gesundheitsamt:
Giftinformationszentrum:
Drogenberatungsstelle: