Wie viele betriebliche Ersthelfer und Ersthelferinnen muss ein Betrieb haben?
10 Prozent der anwesenden Versicherten (in der Regel sind das die Beschäftigten des Unternehmens). Bei Schichtdienst empfiehlt die BGW 20 Prozent der Beschäftigten.
In der DGUV Vorschrift 1 ist geregelt, dass in Kindertageseinrichtungen jeweils ein Ersthelfer oder eine Ersthelferin für jede Kindergruppe anwesend zu sein hat.