Wie viele Sicherheitsbeauftragte brauchen Kindertageseinrichtungen?
Wenn es um die Zahl der Sicherheitsbeauftragten geht, gelten für Kitas die gleichen Regeln wie für andere Betriebe.
Bei regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat das Unternehmen Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Dies ist in §22 SGB VII geregelt. Es kommt also darauf an, die Zahl der Beschäftigten richtig zu ermitteln.
Und da gibt es in Kitas eine Besonderheit: Die Kinder werden mitgezählt!
Das Ganze ist gesetzlich geregelt:
Bei der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sind die Versicherten entscheidend und wie Beschäftigte zu werten, legt § 22 SGB VII fest. In Kindertageseinrichtungen sind die betreuten Kinder nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII als Versicherte anzusehen. Deshalb sind sie bei der Bestimmung der Zahl der Sicherheitsbeauftragten als "Beschäftigte" zu werten.