Woran erkenne ich, ob der Beitrag abgebucht wird?

Ob der BGW ein gültiges Lastschriftmandat vorliegt, erkennen Sie daran, dass unter dem Kontosaldo mit Buchungsstand darauf hingewiesen wird, dass wir den Beitrag von der angegebenen Bankverbindung zum Fälligkeitszeitpunkt einziehen. Zudem ist der zu zahlende Betrag nicht auf dem beigefügten Überweisungsträger ausgewiesen, an seiner Stelle ist der Überweisungsträger mit Sternchen versehen.

Sollten diese Hinweise nicht auf Ihrem Bescheid vermerkt sein, liegt der BGW kein gültiges Lastschriftmandat vor und Sie müssen den Beitrag manuell überweisen oder uns umgehend einen Antrag zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren übersenden. Einen solchen Antrag finden Sie ebenfalls auf dem Überweisungsträger.

Achtung: Das Online-Formular (Login/Registrierung) muss aus rechtlichen Gründen ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die BGW gesendet werden. Alternativ steht Ihnen ein PDF zur Verfügung.