Zählt arbeitsmedizinische Vorsorge auch zur Grundbetreuung?
Nein. Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge handelt es sich um zusätzliche betriebsärztliche Leistungen, die nicht Teil der Grundbetreuung sind. Der Zeitaufwand dafür darf daher nicht auf die Betreuungszeit in der Grundbetreuung angerechnet werden.