Vollmaske mit Filter
Die Vollmaske mit Filter sorgt für die Filtration von Tröpfchen und Aerosolen beim Einatmen und sie hilft gegen Schmierinfektionen durch kontaminierte Hände.
Vollmasken mit Filter schützen vor dem Einatmen kleinster, gesundheitsschädlicher Partikel, Tröpfchen und Aerosole, die andere Personen ausgeatmet haben. Sie sind in beruflichen Situationen notwendig, in denen man die Atemluft von Partikeln oder Gasen und Dämpfen reinigen muss. Ihre Filterleistung ist dabei abhängig von den eingesetzten Filtern.
Vollmasken mit Filter bestehen aus einer Maske mit Sichtscheibe, einem Anschlussstück für die Filter und einem oder mehreren Filtern zur Reinigung der Atemluft von Partikeln oder Gasen und Dämpfen. Da der Maskenkörper mit Bändern am Kopf gehalten wird und das gesamte Gesicht umschließt, werden damit gleichzeitig die Augen geschützt. Die Dichtlinie dieser Masken verläuft über Stirn, Wangen und unterhalb des Kinns. Vollmasken sind meistens mit Innenmasken ausgestattet, die einerseits die Ansammlung verbrauchter Atemluft (den Masken-Totraum) gering halten, andererseits durch die Luftführung das Beschlagen der Sichtscheiben verhindern. Ausatemluft und überschüssige Luft strömen durch Ausatemventile oder -filter ab.
Um die wirksame Filtration von Tröpfchen und Aerosolen beim Einatmen zur gewährleisten, ist die Auswahl des richtigen Filters zu beachten. Darüber hinaus sind Vollmasken mit Filter oftmals mit Ausatemventilen ohne zusätzliche Filter ausgestattet. So bieten sie vorwiegend Eigenschutz. Falls der Träger oder die Trägerin aerogen übertragbare Krankheitserreger absondert, ist Fremdschutz nur gewährleistet, wenn die Ausatemluft bei der Nutzung wirksam gefiltert wird. Dies gilt zum Beispiel für aerogen übertragbare Krankheitserreger wie Pneumokokken, Masern-, Herpes-, Influenza- und Corona-Viren, Varizellen und Mykoplasmen, sowie weitere Erkrankungen wie Mumps, Röteln, Pertussis, Tuberkulose und Aspergillose.
Welche Bezeichnungen gibt es?
- Vollmasken
- Filtermasken
- Filtergeräte
Welche Masken-Typen gibt es?
Vollmasken mit Filter werden in Klassen eingeteilt, die die gleiche Atemschutzfunktion (z.B. zulässige Gesamtleckage) erfüllen, jedoch hinsichtlich mechanischer Festigkeit, Beständigkeit gegen Einwirkung von Flammen und Wärmestrahlung deutliche Unterschiede aufweisen:
- Klasse 1: Vollmasken für Anwendungsbereiche mit geringer Beanspruchung
- Klasse 2: Vollmasken für normale Anwendungsbereiche
- Klasse 3: Vollmasken für spezielle Anwendungsbereiche mit höchster Beanspruchung
Die geringsten Anforderungen werden an Vollmasken der Klasse 1 gestellt. Hier sind die Anforderungen bezüglich Zugfestigkeit der Anschlussstücke für die Filter, der Bänderung und des Ausatemventiles sowie der Flammenbeständigkeit geringer als bei den anderen beiden Klassen. Anforderungen an die Beständigkeit gegen Wärmestrahlung bestehen bei dieser Klasse nicht.
Um in der betrieblichen Praxis gefährliche Kombinationen auszuschließen, dürfen Vollmasken der Klasse 1 nicht mit genormten Gewinden nach DIN EN 148 Teile 1, 2 und 3 ausgestattet sein.
Mit Vollmasken der Klasse 1 dürfen nur die von der Herstellerfirma vorgesehenen Filter eingesetzt werden.
Vollmasken der Klasse 2 erfüllen die genormten Anforderungen bezüglich Zugfestigkeit der Anschlussstücke für die Filter, der Bänderung und des Ausatemventiles sowie der Flammenbeständigkeit. Sie besitzen eine normale Widerstandsfähigkeit gegen Wärmestrahlung.
Die höchsten Anforderungen werden an Vollmasken der Klasse 3 gestellt, die z. B. bei Feuerwehren sowie den Gruben- und Gasschutzwehren Verwendung finden. Sie besitzen im Vergleich zur Klasse 2 eine höhere Widerstandsfähigkeit (insbesondere der Sichtscheibe) gegen Wärmestrahlung.
Spezielle Ausstattungen / Funktionen
Vollmasken aller 3 Klassen können für Brillenträger mit optischen Sehhilfen, z.B. Maskenbrille, versehen werden. Brillen mit Bügeln sind für die Benutzung unter einer Vollmaske ungeeignet.
Bei Vollmasken kann die Sprachverständlichkeit durch eine Sprechmembran verbessert werden. Sie muss sorgfältig gegen Beschädigung geschützt sein. Ist eine Abdeckung vorhanden, so darf diese nicht entfernt werden. Die Sprachübertragung aus der Vollmaske kann auch elektroakustisch oder funktechnisch erfolgen. Dafür ist gewöhnlich ein Mikrofon im Maskeninneren angebracht, während der Verstärker, die Batterien und der Lautsprecher oder Sender außen an der Maske angebracht sind, am Körper getragen werden oder sich weiter entfernt befinden.
Vollmasken der Klasse 3 können mit einem Adapter ausgestattet sein, der eine Verbindung zu einem Feuerwehrhelm nach DIN EN 443 herstellt. Bei diesen Masken entfällt die Kopfbänderung. Diese Verbindung wird auch Masken-Helm-Kombination (MHK) genannt und muss der DIN 58 610 entsprechen.
Welche Filter-Typen gibt es?
Alle drei Klasen von Vollmasken sind entweder mit Partikelfilter, Gasfilter oder einem Kombinationsfilter ausgestattet.
Partikelfilter sind Filter, die luftgetragene Partikel entfernen. Sie besitzen eine weiße Kennfarbe. Je nach Abscheidevermögen der Partikelfilter erfolgt die Einteilung in P1, P2 oder P3. Je höher die Zahl, desto größer ist die Schutzwirkung.
Gasfilter sind Filter, die Gase und Dämpfe aus der Atemluft entfernen.
Ein Gasfilter schützt nicht gegen Partikel, ein Partikelfilter nicht gegen Gase. Kombinationsfilter sind Filter, die sowohl Partikel als auch Gase und Dämpfe aus der Atemluft entfernen.
Der Wiedergebrauch von Partikelfiltern durch mehrere Personen ist aus hygienischen Gründen nicht zulässig, da hierbei eine Desinfizierung nicht möglich ist.
Gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe dürfen Partikelfilter nur einmal oder höchstens für die Dauer einer Arbeitsschicht gebraucht werden. Die jeweilige Gebrauchsdauer oder ein möglicher Mehrfachgebrauch während einer Arbeitsschicht ist entsprechend der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
Gasfilter sind Filter, die Gase und Dämpfe aus der Atemluft entfernen.
Folgende Typen von Gasfiltern für Vollmasken gibt es:
Filtertypen
Einsatzzweck:
A: organische Gase, Dämpfe und Substanzen mit einem Siedepunkt > 65 °C
AX: organische Gase und Dämpfe mit einem Siedepunkt ≤ 65 °C
Kennfarbe:
braun
Einsatzzweck:
anorganische Gase und Dämpfe
Kennfarbe:
grau
Einsatzzweck:
Schwefeldioxid und andere saure Gase und Dämpfe
Kennfarbe:
gelb
Einsatzzweck:
Ammoniak und organische Ammoniakderivate
Kennfarbe:
grün
Einsatzzweck:
speziell Gase und Dämpfe
Kennfarbe:
violett
Einsatzzweck:
Stickoxide, z. B. NO, NO2, NOX
Kennfarbe:
blau-weiß
Einsatzzweck:
Quecksilber
Kennfarbe:
rot-weiß
Je nach Aufnahmevermögen der Gasfilter erfolgt die Einteilung in die Klassen 1, 2 oder 3. Je höher die Zahl, desto größer ist die Schutzwirkung. Die Filtertypen AX, SX, NOP3 und HgP3 haben ein einheitliches Aufnahmevermögen zugewiesen und werden nicht in weitere Klassen eingeteilt.
Für den Einsatz von Gasfiltern gegen Gase und Dämpfe, deren Durchbruch der Gerätträger nicht feststellen kann, sind betriebsspezifische Einsatzregeln aufzustellen und zu beachten oder aber es sind Isoliergeräte zu benutzen.
Mit Vollmasken der Klasse 1 dürfen nur die vom Hersteller vorgesehenen Filter verwendet werden. Filter von mehr als 500 g Gewicht dürfen nicht in unmittelbarer Verbindung mit Vollmasken der Klassen 2 und 3 verwendet werden. Schwerere Filter können mit den jeweils geeigneten Atemanschlüssen verwendet werden, wenn sie mittels eines Atemschlauches angeschlossen werden und eine eigene entlastende Tragevorrichtung besitzen. Darüber hinaus können Vollmasken für weitere Funktionen speziell ausgestattet sein (z. B. mit Atemschlauch, Druckluftfalschen oder Helm-Anschluss).
Welche Normen gelten?
- DIN EN 136:1998 Atemschutzgeräte - Vollmasken - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
- DIN EN 143:2021-07 Atemschutzgeräte - Halbmasken und Viertelmasken - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
- DIN EN 14387:2021-07 Atemschutzgeräte - Gasfilter und Kombinationsfilter - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
Vollmasken mit Filter gehören zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Es gelten die Anforderungen der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen (Verordnung (EU) 2016/425).
Wozu werden Vollmasken mit Filter eingesetzt?
Vollmasken mit Filter sind Filtergeräte und Teil der persönlichen Schutzausrüstung. Sie werden als Atemschutz gegen Partikel – das sind feste oder flüssige Stoffe in fein verteiltem Zustand – und Gase eingesetzt. Ist ein Schutz gegen Gase und Dämpfe (Schadgase) erforderlich, werden Gasfilter, gegen Partikel werden Partikelfilter eingesetzt. Tritt beides gemeinsam auf, so ist ein Kombinationsfilter zu verwenden.
Filtergeräte können je nach Filterart bestimmte Schadstoffe in den Grenzen ihres Abscheide- bzw. Aufnahmevermögens aus der Umgebungsatmosphäre entfernen. Für den Einsatz gegen nitrose Gase und Quecksilber sind nur Kombinationsfilter zulässig.
Die Auswahl von Filtergeräten setzt voraus, dass die Umgebungsatmosphäre mindestens 17 Vol.-% Sauerstoff enthält. Für den Einsatz von Filtern gegen Kohlenstoffmonoxid (CO-Filter) und für spezielle Bereiche sind mindestens 19 Vol.-% Sauerstoff erforderlich.
Filtergeräte dürfen nicht benutzt werden, wenn unbekannte Umgebungsverhältnisse vorhanden sind, oder wenn sich die Zusammensetzung der Umgebungsatmosphäre nachteilig verändern kann. Bestehen Zweifel, ob Filtergeräte ausreichenden Schutz bieten, z. B. über Höhe der Schadstoffkonzentration, Gebrauchsdauer, unzulässige Temperaturerhöhung des Filters, Bildung unerwünschter Reaktionsprodukte (z. B. Gefahrstoffrückstände im Bäderbetrieb) im Filter, sind Isoliergeräte zu benutzen.
Bei Arbeiten mit offener Flamme oder solchen Tätigkeiten, bei denen es zu Schweißperlenflug kommen kann, ist bei Benutzung von Filtergeräten, insbesondere mit nicht unmittelbar am Atemanschluss angebrachten Gas- oder Kombinationsfiltern, auf die mögliche Gefährdung durch Entzündung der Filter zu achten (Entstehung u. a. hoher Konzentrationen an Kohlenstoffmonoxid und -dioxid).
Schutz vor Tröpfchen und Aerosolen
Konkret schützen Vollmasken mit Filter zum Beispiel davor, winzige Tröpfchen mit Viren aus der Atemluft einer anderen Person einzuatmen. Auch bei der Arbeit mit infektiösem Material im Labor werden sie eingesetzt.
- Vollmasken mit P1-Filter als weniger geeigneter Schutz vor biologischen Arbeitsstoffen: Vollmasken mit P1-Filter sind als Atemschutz gegen biologische Arbeitsstoffe nicht sinnvoll, da der hohe Filterdurchlass den Vorteil der geringen Maskenleckage aufhebt.
- Vollmasken mit P2-Filter nur nach Gefährdungsbeurteilung: Vollmasken mit P2-Filter führen zu einer Einschränkung der Atemluftzufuhr. Daher ist der Einsatz solcher Masken gegen luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 nur nach Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zulässig.
- Vorwiegend Eigenschutz: Nur wenn die ausgeatmete Luft wirksam gefiltert wird, ist Fremdschutz möglich. Das heißt: sollte die vollmasketragende Person Tröpfchen oder Aerosole ausatmen, gelangen diese durch das Gerät in die Luft.
Woran sind Masken, die in der europäischen Union zugelassen sind, erkennbar?
Sie möchten Masken kaufen und haben ein konkretes Produkt vor Augen? Achten Sie auf die Beschriftung der Masken sowie die EU-Konformitätserklärung, um qualitativ hochwertige Vollmasken mit Filter zu erkennen.
Masken
Ist die Kennzeichnung auf dem Produkt vollständig?
- Herkunft: Sind Hersteller- und Produktbezeichnung sowie das Herstelldatum (mindestens das Jahr) vorhanden?
- Angewendete Norm: Ist die für das Herkunftsland geltende Norm DIN EN 136:1998 (Vollmasken) aufgedruckt?
- CE-Kennzeichnung: Ist die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung bzw. dem Produkt aufgedruckt?
- Verweise auf Herstellerinformationen: Ist der Satz „Siehe Informationsbroschüre des Herstellers“ oder das entsprechende Piktogramm aufgedruckt?
- Klasse: Ist diese auf der Maske angegeben? Passt sie zum Verwendungszweck?
- Filtertyp und Kennfarbe: Sind Filtertyp und Kennfarbe angegeben und zueinander passend?
- Lagerbedingungen: Sind die vom Hersteller empfohlenen Lagerbedingungen (wenigstens Temperatur und Feuchte) sowie Jahr und Monat des Ablaufdatums der Lagerfrist angegeben?
- Partikelfilter: Sind Partikelfilter zusätzlich mit "NR" oder "R" bzw. „S“ oder „SL“ gekennzeichnet?
- Gasfilter und Kombinationsfilter: Sind AX- und NOP3-Filter mit „Nur für einmaligen Gebrauch“, HgP3-Filter mit „Maximale Gebrauchsdauer 50 h“ und SX-Filter mit den Bezeichnungen der Stoffe, gegen den die Filter geprüft wurden, gekennzeichnet?
Weitere wichtige Punkte:
- Musterexemplare: Sind sie verfügbar und liegen sie tatsächlich vor?
- Konformitätserklärung: Ist sie für das konkrete Produkt verfügbar?
- Etikettierung: Ist die Etikettierung in Ordnung, also nicht verändert, überklebt oder manipuliert?
- Einheitlichkeit: Stimmen die Angaben auf Verpackung und Produkt überein? Gibt es keine widersprüchlichen Angaben wie zum Beispiel unterschiedliche Bezeichnungen oder Normen?
Hintergrund: Konformitätserklärung
Falls sie unsicher sind, ob die Maske den geltenden Anforderungen entspricht, können Sie die Konformitätserklärung prüfen. In Europa muss persönliche Schutzausrüstung (PSA) den grundlegenden Anforderungen der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen (Verordnung (EU) 2016/425) entsprechen. Bevor ein Unternehmen PSA auf den europäischen Markt bringt, ist eine EU-Konformitätserklärung abzugeben. Darin verpflichten sich Hersteller, dass sie die in der Richtlinie enthaltenen grundlegenden Sicherheitsanforderungen eingehalten haben. Erst dann dürfen und müssen sie die CE-Kennzeichnung gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf der PSA anbringen.
Vollmasken mit Filter richtig anwenden
Bitte beachten!
- Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung durchführen
- Angebotsvorsorge für Geräte der Gruppe 1 (Filtergeräte mit Partikelfilter der Partikelfilterklassen P1 und P2)
- Pflichtvorsorge für Geräte der Gruppe 2 (Filtergeräte mit Partikelfiltern der Partikelfilterklasse P3, Filtergeräte mit Gasfiltern und Kombinationsfiltern aller Filterklassen)
- Beschäftigte unterweisen; Dokumentation der Unterweisung nicht vergessen
- Auf- und Absetzen von Vollmasken mit Filter demonstrieren und üben
- Gebrauchsdauer festlegen
- Kontrolle durch den Gerätträger
- Prüfung der Verfallsdaten der Filter (Filter haben eine begrenzte Lagerfähigkeit, die vom Hersteller angegeben ist. Sie sind nach Ablauf der Lagerfrist der Benutzung zu entziehen, auch wenn sie noch ungebraucht sind.)
- Maske vollständig auffalten und anlegen; Haltebänder und Sitz der Maske prüfen und korrigieren.
- Bitte die Hinweise zu Gebrauchs- und Erholungsdauer beachten.
- Für Gefahrstoffe relevant: Gasfilter und gasfiltrierende Vollmasken dürfen spätestens dann nicht mehr benutzt werden, wenn der Gerätträger den Durchbruch des Schadstoffes durch ungewöhnliche Geschmacks- oder/und Geruchswahrnehmung feststellt.
- Zusätzlich bei Biostoffen: Beim Anziehen frische Handschuhe tragen und Innenseite nicht berühren.
- Sicheren / geschützten Ablageort wählen
- Trockene Lagerung an der Luft (Verschleppung verhindern)
- Verhinderung von Kontamination der Maske / des Gesichts beim Ablegen
- Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung durchführen
- Entsorgung / Filterwechsel: nach Herstellerangaben
- Vollmasken und Filter sind nach Herstellerangaben zu warten
- Sollen Gasfilter wieder benutzt werden, müssen sie gasdicht verschlossen bis zum Wiedergebrauch aufbewahrt werden (höchstens 6 Monate) und Aufzeichnungen über den Einsatzzeitpunkt, den Schadstoff und die übrigen Einsatzbedingungen beigelegt werden.
- Zusätzlich bei Biostoffen: Handschuhe entsorgen und Hände desinfizieren, Lagerort desinfizieren.
Wiederverwendbare Produkte
- Aufschrift: "Reusable" oder abgekürzt "R"
- Die durch „R“ gekennzeichneten Partikelfilter können über eine Arbeitsschicht hinaus unter Beachtung der Benutzungsbeschränkungen eingesetzt und gebraucht werden.
- Nur wenn der Gasfilter kaum oder wenig Gas aufgenommen hat, ist ein Wiedergebrauch zulässig. Bei Auftreten von ungewöhnlichem Geruch und/oder Geschmack ist von dem Wiedergebrauch abzusehen. Bereits gebrauchte Gasfilter dürfen nicht gegen einen anderen Stoff wieder benutzt werden.
- Für Kombinationsfilter gelten sowohl die Nutzungsbeschränkungen der Gasfilter als auch die der Partikelfilter. Wenn eine der Beschränkungen zutrifft, ist ein weiterer Gebrauch nicht zulässig.
- Bitte beachten Sie die Herstellerangaben.
- Beim Filterwechsel immer den gesamten Satz Filter wechseln. Dabei die vom Hersteller gegebenen Empfehlungen berücksichtigen (Filtertyp, Anzahl der Filter, aufeinander abgestimmter Strömungswiderstand).
Einwegmasken
- Aufschrift: "Disposable" oder "Not reusable", abgekürzt "NR"
- Partikelfilter mit der Kennzeichnung „NR“ haben die Einschränkung, dass sie nicht über eine Arbeitsschicht hinaus eingesetzt und gebraucht werden dürfen.
- Ein Mehrfachgebrauch von Partikelfiltern innerhalb einer Arbeitsschicht ist unter Beachtung der Benutzungsbeschränkungen (z. B. Partikelfilter nicht zum Schutz gegen Gase einsetzen) möglich.
- Keine Aufbereitung durchführen!
Wie lange ist die Gebrauchs- und Erholungsdauer?
In der Gefährdungsbeurteilung müssen für das Tragen von Vollmasken mit Filtern sowohl die Gebrauchs- als auch die Erholungsdauer geplant werden. Empfehlungen dazu werden in der DGUV Regel 112–190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" gegeben.
Erholungsdauer ist dabei der Zeitraum zwischen aufeinanderfolgenden Gebrauchsintervallen eines Atemschutzgerätes, der zur Erholung dient. Die Erholungsdauer schließt eine leichte körperliche Arbeit nicht aus. Erholungszeiten vom Tragen einer Maske können auch dadurch erreicht werden, dass Tätigkeiten mit und ohne Maske im Wechsel geplant werden. Unabhängig davon sind die Pausenregelungen nach Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu beachten.
Vollmasken mit Filter stellen als Atemschutzgeräte Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) dar und unterliegen bei beruflicher Verwendung dem Arbeitsschutzgesetz und der PSA-Benutzungsverordnung. Die Empfehlungen zu der Gebrauchs- und Erholungsdauer und den nötigen Pausen bei der Nutzung von Vollmasken mit Filter beruhen auf der Eingruppierung der Atemschutzgeräte in Gruppen gemäß AMR 14.2.
Dabei ist stets zu beachten, dass es sich um Anhaltswerte handelt, bei denen je nach Lage vor Ort auch abgewichen werden kann. Ziel ist es, die Maske tragende Person ausreichend zu schützen und zugleich eine Überbeanspruchung auszuschließen.
Verbindliche Trage- und Erholungszeiten können ohne Berücksichtigung von situations- und personenbezogenen Faktoren nicht festgelegt werden.