Planung und Gestaltung von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb
Eine nachhaltig wirksame Arbeitsschutzorganisation bedeutet, dass Aktivitäten für Sicherheit und Gesundheit sorgfältig geplant und gesteuert werden und bei betrieblichen Entscheidungen eine verbindliche Rolle spielen.
Anforderungen aus Vorschriften und Regeln oder Erwartungen Ihrer Beschäftigten werden aber manchmal als einschränkend angesehen, wenn es darum geht, Kundenanforderungen oder Ansprüche anderer Beteiligter (zum Beispiel Kostenträger) zu erfüllen. Ihr Ziel muss sein, hierfür gemeinsame Lösungen zu finden.
Wie gehen Sie vor?
Für die Planung und Gestaltung geeigneter Arbeitsschutzmaßnahmen empfiehlt sich:
- Abläufe, Arbeitsplätze und Tätigkeiten sowie ihre Wechselwirkungen beschreiben (Ist-Zustand).
- Prüfen, welche Arbeitsschutzaspekte zu berücksichtigen sind.
- Rechtsvorgaben sowie Erwartungen der Beschäftigten erfassen.
- Aufgaben, Zuständigkeiten und Kompetenzen für Sicherheit und Gesundheit bestimmen.
- Klären, was Arbeitsschutzmaßnahmen leisten sollen (Soll-Zustand).
- Maßnahmen festlegen (Empfehlungen Ihrer Arbeitsschutzexperten berücksichtigen).
- Planen Sie die erforderlichen Überwachungs- und Prüftätigkeiten ein.
- Ermitteln und beseitigen Sie mögliche Hindernisse für das Funktionieren Ihrer Regelungen.
- Notwendige Unterlagen bestimmen (zum Beispiel Arbeits- und Betriebsanweisungen).
Die Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Instrument für die systematische Planung und Gestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Wichtig dabei ist, nicht nur die Risiken im Betrieb zu betrachten, sondern auch gesundheitsfördernde Potenziale für die Prävention zu identifizieren.