Baustein 2: Kontrolle der Arbeitsschutzaufgaben und -pflichten
![Kontrolle Arbeitsschutzaufgaben und -pflichten Frau steht hinter einer Glaswand - sie ist unscharf zu sehen. Sie hakt auf der Glaswand ein Kästchen ab.](/resource/image/6794/landscape_ratio16x9/370/208/817a9f55361ca7db1c4c8e026698c05e/D2A122A4F4DBE243BACE560ADD38E38D/02-kontrolle-arbeitsschutzaufgaben-und-pflichten.jpg)
Regelmäßig wird überprüft, ob die Verantwortlichen ihren Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz wirksam nachkommen. Bei Bedarf werden Verbesserungsmaßnahmen festgelegt.
2.1 Überzeugen sich Arbeitgeber/-innen und Führungskräfte regelmäßig davon, dass der Arbeitsschutz in ihrem Verantwortungsbereich eingehalten wird?
Kontrolle der Arbeitsschutzaufgaben und -pflichten
Zum Beispiel:
- Es ist geregelt, wie die Führungsverantwortung im Arbeitsschutz eingehalten wird und wie die übertragenen Arbeitsschutzpflichten überprüft werden.
- Der Arbeitgeber und die Führungskräfte kontrollieren, ob die von ihnen übertragenen Aufgaben im Arbeitsschutz erfüllt werden.
- Es sind Fristen festgelegt, wann und bei welchen Anlässen spätestens die Kontrollen stattfinden (in regelmäßigen Abständen und bei Anlässen wie Unfällen, Beinahe-Unfällen).
- Die Einhaltung der Führungsverantwortung im Arbeitsschutz und der übertragenen Arbeitsschutzpflichten wird durch zielgerichtete und regelmäßige Begehungen überprüft.
- Unfälle werden ausgewertet und Ursachen analysiert.
2.2 Werden im Bedarfsfall Verbesserungsmaßnahmen festgelegt und umgesetzt?
Kontrolle der Arbeitsschutzaufgaben und -pflichten
Zum Beispiel:
- Die Erfahrungen der Beschäftigten über mangelhafte Abläufe, Beinahe-Unfälle, Gefährdungen und Belastungen werden systematisch ausgewertet.
- Es werden Maßnahmen zur Verbesserung der Prozesse und der Arbeitsorganisation festgelegt.
- Es wird überprüft, ob die festgelegten Maßnahmen zur Arbeitsgestaltung umgesetzt werden und gegebenenfalls korrigiert und verändert werden müssen.