Unfallverhütungsvorschrift – Kindertageseinrichtungen

Artikelnummer: DGUV Vorschrift 82

Wie sollten Kindertageseinrichtungen baulich gestaltet sein? Was gilt es für verschiedene Räume, Aufenthaltsbereiche oder Außenspielflächen aus Sicherheits- und Gesundheitsaspekten zu berücksichtigen? Seit 1. April 2024 ist die DGUV Vorschrift 82 "Kindertageseinrichtungen" auch im Zuständigkeitsbereich der BGW in Kraft. Sie beschreibt die grundlegenden Anforderungen für die bauliche Gestaltung und Ausstattung von Kitas. Sie gilt nicht für Kitas ohne festes Gebäude, wie zum Beispiel Waldkitas.

Der Fokus dieser Unfallverhütungsvorschrift liegt auf der Sicherheit und Gesundheit der betreuten Kinder. In den meisten Kindertageseinrichtungen sind die Beschäftigten über die BGW gesetzlich unfallversichert, die Kinder jedoch über die Unfallkasse. Eine Ausnahme bilden Betriebskindertagesstätten: Dort sind neben den Beschäftigten auch die Kinder über die BGW versichert – für diese Einrichtungen ist die Inkraftsetzung der DGUV Information 82 somit von besonderer Bedeutung.

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Titel: DGUV Vorschrift 82 Unfallverhütungsvorschrift - Kindertageseinrichtungen: drei Paragrafenzeichen auf dunkelblauem Hintergrund.
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