Gesetzliche Unfallversicherung Die Kontaktdaten Ihrer zuständigen Bezirksverwaltung Köln
Artikelnummer: BGW 22-00-005
Aufgabe der Bezirksverwaltung ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu entschädigen. Unfall- und Berufskrankheitenmeldungen müssen daher an die Bezirksverwaltung gerichtet werden.
Die Zuständigkeit richtet sich nach den ersten beiden Ziffern Ihrer Postleitzahl. Um herauszufinden, welche Bezirksverwaltung für Sie zuständig ist, nutzen Sie bitte die Suche.