
Bonusprogramm: Auszeichnungen und finanzielle Förderungen Für starke Unternehmen
Betriebe, die sich besonders im Arbeitsschutz engagieren, können sich mit unserer Unterstützung begutachten und auszeichnen lassen. Sie erhalten dadurch auch finanzielle Vergünstigungen im Rahmen unseres Bonusprogramms.
Ausgezeichnet: Arbeitsschutz lohnt sich!

- BGW-Auszeichnung "Sicher und gesund organisiert"
- BGW-Support – online und telefonisch
- kostenloses Qualifizierungsangebot
- kostenfreie Plausibilitätsprüfung Ihrer Arbeitsschutzdokumente
- Bonusprogramm/BGW-Card: 25 Prozent Erstattung bei kostenpflichtigen BGW-Angeboten (zum Beispiel Seminare, Veranstaltungen, Beratung oder Coachings)

Arbeitsschutzmanagementsystem BGW AMS
- Gütesiegel "Sicher und gesund mit System"
- kostenloses Qualifizierungs- und Erstberatungsangebot
- kostenlose Begutachtung durch zugelassene AMS-Begutachter und AMS-Begutachterinnen
- Option: zusätzliche Auszeichnung Ihres betrieblichen Gesundheitsmanagements und Eingliederungsmanagements
- Bonusprogramm/BGW-Card: bis zu 50 Prozent Erstattung bei kostenpflichtigen BGW-Angeboten (zum Beispiel Seminare, Veranstaltungen, Beratung oder Coachings)

Qualitätsmanagement mit integriertem Arbeitsschutz BGW qu.int.as
- Zertifikat "BGW qu.int.as – Zertifiziert nach MAAS-BGW"
- kostenloses Qualifizierungs- und Erstberatungsangebot, kostengünstige Beratung beim Aufbau eines qu.int.as-Systems
- Option: zusätzliche Auszeichnung Ihres betrieblichen Gesundheitsmanagements und Eingliederungsmanagements
- Bonusprogramm/BGW-Card: bis zu 50 Prozent Erstattung bei kostenpflichtigen BGW-Angeboten (zum Beispiel Seminare, Veranstaltungen, Beratung oder Coachings)
- Prämie: Erstattung von bis zu 50 Prozent der Zertifizierungskosten
Wie beantrage ich die finanzielle Förderung?
Senden Sie uns einfach formlos die Rechnungskopien der im Rahmen des Bonusprogramms förderfähigen Seminare, Beratungen, Coachings oder Veranstaltungen. Die Auszahlung erfolgt nach Eingang. Der Bonus kann auch für Leistungen ausgezahlt werden, die vor einer Auszeichnung beansprucht wurden. Eine Rechnung darf in diesem Fall jedoch nicht mehr als sechs Monate vor dem Auszeichnungsdatum datieren.
Senden Sie Ihren formlosen Antrag bitte an diese Adresse:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Bereich Zentrale Dienste
Pappelallee 33/35/37
22089 Hamburg
oder per E-Mail: Praev.ZD-BGW-Card@bgw-online.de
Gut organisierter Arbeitsschutz
Sie haben Fragen zu unseren Angeboten, zur Beratung, Auszeichnung oder Förderung?
Angebote und Beratung: +49 40 20207-4862
Auszeichnung und Förderung: +49 40 20207-3535