Zielgruppe: Führungskräfte des unteren und mittleren Managements mit direkter Personalführung (zum Beispiel Teamleitung, Wohnbereichsleitung, Stationsleitung, Pflegeleitung) der Branchen Pflege oder Kliniken
Seminarkürzel:
IKAS
Sie möchten lernen, wie Sie kulturelle Unterschiede in der Kommunikation und Zusammenarbeit erkennen und Arbeitsschutz erfolgreich gestalten können? Dann sind Sie in diesem Seminar genau richtig!
In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie als Führungskraft interkulturelle Teams erfolgreich leiten, psychische Belastungen verringern und so die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden stärken können.
Sie werden für Gefährdungen sensibilisiert, die aufgrund von Kommunikationsschwierigkeiten, unterschiedlichen Haltungen oder Einstellungen entstehen können. Durch praxisorientierte Übungen und den Austausch mit anderen Teilnehmenden lernen Sie, interkulturelle Konflikte frühzeitig zu erkennen und lösungsorientiert zu bearbeiten.
Falls bereits viele oder alle Termine ausgebucht sind, können Sie eine Anfrage zum Nachrücken an uns senden. Wir melden uns bei Ihnen, falls ein Platz frei wird. Klicken Sie dazu auf den Button "Anfrage für Warteliste" bei dem ausgebuchten Seminartermin, den Sie sich wünschen. Sie haben dort zusätzlich die Möglichkeit sich für weitere ausgebuchte Seminartermine vormerken zu lassen.
Um an einem Webex-Meeting teilnehmen zu können, benötigen Sie Zugang zu dem Programm. Am einfachsten nutzen Sie den Zugang über Ihren Browser. Wie das gelingt, erfahren Sie in der Anleitung.
Hinweis: Bitte nutzen Sie die Webex bestenfalls über einen Computer. Die Nutzung auf Smartphones kann zu Problemen führen.
Schritt für Schritt-Anleitung
Sobald Sie sich bei einer unserer Sprechstunden angemeldet haben, erhalten Sie eine E-Mail-Bestätigung mit einem Link zum Programm "Webex". Darin enthalten ist der farblich gekennzeichnete Link "Meeting beitreten". Starten Sie mit einem Doppelklick auf den Button.
Die einfachste und schnellste Nutzungsvariante ist das Öffnen der Webex in Ihrem Browser. Hier ist keine Installation des Programms notwendig. Klicken Sie einfach auf den Button "Über diesen Browser beitreten".
Klicken Sie auf den Button "Als Gast beitreten" und geben Sie anschließend bitte einen Namen und die E-Mail-Adresse ein. Der Anzeigenname muss nicht dem Klarnamen entsprechen.
Vor Ihrer Teilnahme können Sie noch Ihre Kamera-Einstellung und das Mikrofon testen. Mit Klick auf „Meeting beitreten“ gelangen Sie anschließend in den Sitzungsbereich.
Sollte die Installation von Webex bereits in der Vergangenheit durchgeführt worden sein, klicken Sie einfach auf den farbig hinterlegten Link in der E-Mail. Im nächsten Schritt werden Sie gefragt, ob das Webex-Meetings gestartet werden soll oder es öffnet sich das Fenster zum Beitritt als Gast. Sie können dem Meeting direkt beitreten.
Seit einigen Jahren arbeiten Sie im Gesundheitswesen. Ihr Beruf belastet Ihre Lendenwirbelsäule und inzwischen stellen Sie erste Rückenbeschwerden fest.
Was ist die Rückensprechstunde?
In der Rückensprechstunde erwartet Sie praxisnahe Unterstützung: Bei einem Termin gehen wir Ihren Beschwerden auf den Grund. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Strategien, wie Sie Ihre Gesundheit und Arbeitsfähigkeit dauerhaft erhalten können.
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Was erwartet Sie?
Zuerst werden Sie von einer Ärztin oder einem Arzt für Orthopädie ausführlich untersucht. Anschließend bespricht eine Fachkraft der BGW mit Ihnen, inwieweit Ihre Beschwerden in Zusammenhang mit Ihrem Beruf stehen. Wir stellen Ihnen Angebote vor, mit deren Hilfe Sie Methoden für ein rückengerechtes Arbeiten erlernen können. Je nach Bedarf informieren wir Sie auch darüber, wie Sie kleine Hilfsmittel in Ihrem Arbeitsbereich nutzen können.
Wie kann Ihnen die Rückensprechstunde helfen?
Wir geben Hinweise auf die Ursache Ihrer Rückenbeschwerden und zeigen Ihnen, wie Sie diesen aktiv entgegenwirken können. Das umfasst auch mögliche Schulungs- und Trainingsmaßnahmen, die individuell auf Ihren Tätigkeitsbereich zugeschnitten sind. Falls es für Ihren Fall sinnvoll ist, vermitteln wir Ihnen nach den Erkenntnissen der Sprechstunde einen Platz im BGW-Rückenkolleg.
Auch nach Ihrem Termin in der Rückensprechstunde bleiben wir Ihre Ansprechperson und unterstützen Sie dabei, die beruflich bedingten Belastungen Ihrer Lendenwirbelsäule zu reduzieren.
Wie erhalten Sie einen Termin?
Für eine Terminvereinbarung fragen Sie einfach in Ihrer BGW-Bezirksverwaltung nach. Oder wir bieten Ihnen einen Termin an, falls uns bereits eine Meldung des behandelnden Arztes, Betriebsarztes oder Arbeitgebers über eine Erkrankung der Lendenwirbelsäule vorliegt.
Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen nicht. Notwendige Auslagen für die Anfahrt zur Rückensprechstunde erstatten wir Ihnen selbstverständlich.
Ihr Beruf belastet Ihre Haut und inzwischen stellen Sie erste Beschwerden an den Händen fest. Sie möchten gern weiter in Ihrem Beruf tätig sein – aber wie können Sie dabei eine gesunde Haut behalten?
In der Hautsprechstunde erwartet Sie praxisnahe Unterstützung: Bei einem Termin im Schulungs- und Beratungszentrum der BGW, kurz schu.ber.z, gehen wir Ihren Beschwerden auf den Grund. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Strategien, wie Sie Ihre Gesundheit und Arbeitsfähigkeit dauerhaft erhalten können. Auch eine Arbeitsplatzbegleitung gehört dazu: Sie hilft, das Gelernte im Arbeitsalltag umzusetzen.
In der Hautsprechstunde bekommen Sie fachärztlichen Rat.
Was erwartet Sie?
Wir nehmen uns etwa ein bis zwei Stunden für Sie Zeit. Zuerst wird Ihre Haut von einer Dermatologin oder einem Dermatologen eingehend untersucht. Bei Bedarf bespricht eine Fachkraft der BGW mit Ihnen, inwieweit Ihre Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrem Beruf stehen. Wir stellen Ihnen optimale Hautschutz- und Hautpflegemaßnahmen vor. Je nach Bedarf informieren wir Sie auch darüber, welche kleinen Veränderungen in Ihrem beruflichen oder privaten Alltag die Gesundheit Ihrer Haut unterstützen.
Wie kann Ihnen die Hautsprechstunde helfen?
Wir geben Hinweise auf die Ursachen Ihrer Hautbeschwerden und zeigen Ihnen, wie Sie diesen aktiv entgegenwirken können. Das umfasst auch mögliche Schulungsmaßnahmen, die individuell auf Ihren Tätigkeitsbereich zugeschnitten sind. Auch nach Ihrem Termin in der Hautsprechstunde unterstützen wir Sie weiterhin, die beruflich bedingten Belastungen Ihrer Haut zu reduzieren.
Wie erhalten Sie einen Termin?
Für eine Terminvereinbarung fragen Sie einfach in Ihrer BGW-Bezirksverwaltung nach. Oder wir bieten Ihnen einen Termin an, falls uns bereits eine ärztliche Meldung oder eine Meldung Ihres Betriebs über Ihre Hautprobleme vorliegt.
Bitte bringen Sie zur Hautsprechstunde die Pflege- und Schutzcremes mit, die Sie verwenden, sowie Ihren Allergiepass – falls vorhanden.
Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen nicht. Notwendige Auslagen für die Anfahrt zur Hautsprechstunde erstattet Ihnen die BGW.
Arbeitsplatzbegleitung
Nach einer Beratung oder Schulung, zum Beispiel im Rahmen einer Hautsprechstunde oder eines unserer Hautschutzseminare, ist die Umsetzung und Anwendung des Erlernten im beruflichen Alltag das A und O. Ein Hautschutzexperte oder eine Expertin für Hautschutz begleitet Sie durch Ihren Arbeitsalltag und Sie erhalten Tipps und passende Lösungen für Ihre individuellen Anforderungen. Danach besprechen Sie gemeinsam in einem Abschlussgespräch mit Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin Ihre Erfahrungen und weiteren Unterstützungsbedarf.
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne! Für Fragen zur Arbeitsplatzbegleitung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige BGW-Bezirksverwaltung.
Hier hilfst du Menschen bei beruflich bedingten, gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Das heißt oft auch, Schicksale zu begleiten. Mit allen geeigneten Mitteln sorgst du dafür, dass Versicherte wieder an Leben und Beruf teilhaben. Komm in eines unserer vielfältigen Teams – und erfülle Aufgaben mit hoher sozialer Relevanz.
Deine Aufgaben
Maßnahmen nach § 3 Abs.1 BKV in Zusammenarbeit mit dem Schulungs- und Beratungszentrum und in Abstimmung mit der BK-Sachbearbeitung steuern und durchführen
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen für die Berufskrankheiten Haut, Wirbelsäule und Atemwege durch Erheben der Daten bei Versicherten, Ärzten, Arbeitgebern und anderen Stellen ermitteln
Geldleistungen nach § 3 Abs. 2 BKV erbringen
Stellungnahmen des Präventionsdienstes und/oder der Berufskrankheiten-Beratung veranlassen
Du triffst überlegt ergebnisorientierte Entscheidungen und stehst dazu.
Du überzeugst durch offene, wirkungsvolle und zeitgemäße Kommunikation.
Du stellst den Kunden/die Kundin in den Mittelpunkt deines beruflichen Handelns.
Du setzt Ressourcen gesundheitsfördernd und effizient ein.
Du arbeitest wertschätzend und vertrauensvoll mit anderen gemeinsam am Erfolg.
Du bist in der Lage, Sachverhalte zu durchdringen.
Du bist motiviert, die Aufgabe in der Bearbeitung Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten erfolgreich auszuführen.
Bereitschaft, an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen
Sonst noch wichtig
Die BGW fördert Vielfalt.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Die Stelle ist teilzeitgeeignet.
Entgeltgruppe 9a BG-AT, i.d.R. zwischen 45.305 € (Stufe 1) und 51.545 € (Stufe 4) p.a., je nach Erfahrung auch mehr
Dir wurde die Stelle von einem oder einer Mitarbeitenden der BGW empfohlen? Dann schicke diese Empfehlungskarte bitte ausgefüllt innerhalb der Ausschreibungsfrist an das Postfach bringafriend@bgw-online.de.
Führungskräfte-Workshopreihe: Sich selbst und andere gesund führen – wie gelingt das?
Zielgruppe: Führungskräfte
Voraussetzung:
Gesundheitsfördernde Führung – Möglichkeiten und Grenzen (UMGF)
Seminarkürzel:
FKWS,FKWS2,FKWS3
Sie möchten Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „gesund“ führen und wissen nicht so recht, wie das gelingen kann? Dabei beziehen sich Ihre Fragen gleichermaßen auf den Umgang mit erschöpften Beschäftigten wie auf Ihr Anliegen, sich selbst als Führungskraft „gesund“ zu führen? In dieser Workshopreihe werden Sie praxisnah befähigt, sich selbst und Ihr Team gesundheitsfördernd zu führen. Sie bringen Ihre Anliegen und Fragen ein und bestimmen dabei die Schwerpunkte der Workshops aktiv mit.
Sie erarbeiten eigene kleine Führungsvorhaben, die Sie im Alltag ausprobieren und im nächsten Workshop reflektieren. So erzielen Sie nachhaltige Veränderungen.
Gesunde Arbeitsbedingungen gestalten: Wie geht das konkret in meiner Führungsposition? Was möchte ich bezogen auf mein Führungshandeln ändern?
Gesunde Selbstführung: Führen in Sandwichpositionen: Wie gehe ich mit vielfältigen Erwartungen kompetent um? Wie bleibe ich unter Stress handlungsfähig?
Umgang mit erschöpften Beschäftigten: Wie erkenne ich Überlastung? Wann muss ich handeln? Wie führe ich konstruktive Gespräche mit Betroffenen?
Wir unterstützen Sie dabei:
mit Erwartungen kompetent umzugehen
Ihr Führungshandeln so zu verändern, dass es positiv auf die Gesundheit der Beschäftigten wirkt
stark belastete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erkennen und wirksam zu unterstützen
mit Stressoren und Ressourcen angemessen umzugehen und unter Stress handlungsfähig zu bleiben
Ablauf und Seminarzeiten
Seminarbeginn: 9.00 Uhr Seminarende: 17.00 Uhr
Zwischen den Workshops erproben Sie Ihr verändertes Führungshandeln im Alltag und festigen so die Ergebnisse Ihrer eigenen Vorhaben.
Die Reihe besteht aus drei eintägigen Workshops im Abstand von vier bis acht Wochen. Da Sie fortlaufend an Ihren persönlichen Führungsthemen arbeiten und dies einen vertraulichen Rahmen braucht, bleiben Sie über alle drei Termine in einer festen Gruppe. Ein Wechsel in eine andere Gruppe (Ort) oder zu anderen Terminen ist nicht möglich. Um ein Zertifikat zu erhalten, müssen Sie an allen Terminen teilgenommen haben.
Falls bereits viele oder alle Termine ausgebucht sind, können Sie eine Anfrage zum Nachrücken an uns senden. Wir melden uns bei Ihnen, falls ein Platz frei wird. Klicken Sie dazu auf den Button "Anfrage für Warteliste" bei dem ausgebuchten Seminartermin, den Sie sich wünschen. Sie haben dort zusätzlich die Möglichkeit sich für weitere ausgebuchte Seminartermine vormerken zu lassen.
Was ist wichtig für Sicherheitsbeauftragte? Optimal vorbereitet mit unserem Kompaktseminar plus Online-Lernprogramm
Zielgruppe: Sicherheitsbeauftragte. Dieses Seminar ist nicht für Führungskräfte geeignet. Willkommen sind auch Sicherheitsbeauftragte, die ihr Wissen auffrischen möchten und deren Teilnahme länger als sechs Jahre zurückliegt.
Seminarkürzel:
SBL
Sie sind neu in der Funktion der bzw. des Sicherheitsbeauftragten? Sie wollen sich zügig auf Ihre neue Rolle vorbereiten? Dann ist dieses Kompaktseminar die richtige Wahl für Sie. Als Alternative zu unserem 3-Tage-Grundseminar können Sie sich hier digital und kompakt auf Ihre neue Rolle vorbereiten.
In Betrieben ab 20 Beschäftigten haben Sicherheitsbeauftragte eine wichtige Funktion im Betrieb: Sie unterstützen die Unternehmensleitung bei der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und stehen den Kolleginnen und Kollegen mit Rat und Tat zur Seite.
In diesem Seminar erfahren Sie, welche Aufgaben Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter im Betrieb übernehmen und wie Sie diese erfolgreich meistern. Die Inhalte entsprechen denen des Grundlagenseminars für Sicherheitsbeauftragte, sind jedoch durch eine Selbstlernphase kompakter organisiert.
Die Kombination von Präsenz- und Online-Phase bringt Vorteile: Bereits vor dem Seminar erarbeiten Sie sich online und zeitlich flexibel die wichtigsten Grundlagen zu Rolle, Zuständigkeiten und Zusammenarbeit. Damit erhalten Sie eine sichere Basis, um im Austausch mit anderen Sicherheitsbeauftragen im kurzen Präsenzseminar noch tiefer in die speziellen Aufgabenstellungen einzutauchen. Sollte Sie ein Thema besonders interessieren, können Sie es anschließend im Selbststudium vertiefen.
Wir unterstützen Sie dabei:
Klarheit über Ihre Rolle und Ihre Aufgaben im Betrieb zu gewinnen
Ihren Blick für betriebliche Gefahren zu schärfen und Lösungen für die Praxis zu finden
betriebliche Sicherheitsprobleme erfolgreich zu meistern
Ablauf und Seminarzeiten
Für Führungskräfte ist dieses Seminar ungeeignet.
Seminarbeginn erster Tag: 14 Uhr Seminarende letzter Tag: 13 Uhr
Sie müssen die Online-Vorbereitung verpflichtend bis spätestens zwei Wochen vor dem Präsenztermin abgeschlossen haben, ansonsten können Sie nicht an dem Präsenztermin teilnehmen.
Falls bereits viele oder alle Termine ausgebucht sind, können Sie eine Anfrage zum Nachrücken an uns senden. Wir melden uns bei Ihnen, falls ein Platz frei wird. Klicken Sie dazu auf den Button "Anfrage für Warteliste" bei dem ausgebuchten Seminartermin, den Sie sich wünschen. Sie haben dort zusätzlich die Möglichkeit sich für weitere ausgebuchte Seminartermine vormerken zu lassen.
Zielgruppe: Sicherheitsbeauftragte, die das Grundseminar für Sicherheitsbeauftragte absolviert haben und als Hausmeisterin, -meister, -technikerin, -techniker, -verwalterin oder -verwalter in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, der Wohlfahrtspflege, Kinderbetreuung oder in Berufsschulen arbeiten
Als Sicherheitsbeauftragte oder -beauftragter tragen Sie in Ihrem Arbeitsbereich aktiv zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit bei. Für alle Sicherheitsbeauftragten, die sich nach ihrer Teilnahme am BGW-Grundseminar „Sicherheitsbeauftragte (SGK)“ intensiver mit Risiken und Gefährdungen ihres Tätigkeitsbereichs vertraut machen möchten, bieten wir branchenspezifische Aufbauseminare an.
Sie erhalten in diesem Seminar entsprechende Fachinformationen und lernen die Schritte einer Gefährdungsbeurteilung kennen. Sie üben an Beispielen aus der Praxis, wie Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen können. Ein Erfahrungsaustausch mit anderen Sicherheitsbeauftragten aus Ihrer Branche rundet das Seminar ab.
Wir unterstützen Sie dabei:
die spezifischen Gefährdungen Ihrer Branche zu kennen
systematisch mit ihnen umzugehen, um sie so gering wie möglich zu halten oder zu vermeiden
gut informiert zu sein über Muskel-Skelett- und Hauterkrankungen sowie über den Umgang mit Maschinen, Geräten und elektrischem Strom
Ablauf und Seminarzeiten
Seminarbeginn erster Tag: 14.00 Uhr Seminarende letzter Tag: 13.00 Uhr
Die Teilnahme an einem Grundseminar für Sicherheitsbeauftragte (SGK oder SBL) muss mindestens sechs Monate zurückliegen.
Falls bereits viele oder alle Termine ausgebucht sind, können Sie eine Anfrage zum Nachrücken an uns senden. Wir melden uns bei Ihnen, falls ein Platz frei wird. Klicken Sie dazu auf den Button "Anfrage für Warteliste" bei dem ausgebuchten Seminartermin, den Sie sich wünschen. Sie haben dort zusätzlich die Möglichkeit sich für weitere ausgebuchte Seminartermine vormerken zu lassen.
Betroffene brauchen Hilfe – doch was genau können und müssen Betriebe hierfür tun? Und welche Unterstützung bietet die BGW?
Menschen erleben Vorfälle mit Aggression und Gewalt sehr individuell. Unabhängig von der scheinbaren "Schwere" des Vorfalls oder körperlichen Verletzungen kann es zu psychischen Symptomen wie Angstzuständen, Depressionen und Schlafstörungen kommen. Psychische Gesundheitsschäden machen sich gegebenenfalls auch erst zeitverzögert bemerkbar.
Ein Gewalterlebnis ist für die betroffenen Beschäftigten mit einem Stressempfinden verbunden. Wie stark dieser Stress erlebt wird, hängt von vielen Faktoren ab, die zusammenwirken. Wenn beispielsweise Personen von sich den Eindruck haben, eine Situation in Griff zu haben, erleben sie diese als weniger belastend als wenn sie ihr hilflos ausgeliefert sind.
Aber auch die Bewertung einer Gewaltsituation hat Einfluss auf den individuellen Stressfaktor: Je bedrohlicher mir eine Situation erscheint, umso größer der Stress.
Unmittelbare Hilfe und Dokumentation: Was Betriebe sicherstellen müssen
Priorität hat, schnellstmöglich die persönliche Sicherheit der Betroffenen zu gewährleisten und für eine angstfreie Atmosphäre zu sorgen. Erste Hilfe bei Verletzungen ist selbstverständlich. Ist eine ärztliche Behandlung notwendig, erfolgt diese beim Durchgangsarzt oder der Durchgangsärztin, da es sich in der Regel um einen Arbeitsunfall handelt. (Namen und Adressen erhalten Sie bei der BGW oder über die D-Arzt-Datenbank). Bedenken Sie, dass Betroffene häufig unter Schock stehen und zur ärztlichen Praxis oder nach Hause begleitet werden sollten.
Ist es zu einem Übergriff gekommen, geht es auch um eine "Erste Hilfe für die Seele", also um die psychische Entlastung der Betroffenen. Idealerweise ist im Betrieb ein Konzept zur kollegialen Erstbetreuung etabliert. Aber auch Vorgesetzte sowie Kolleginnen und Kollegen sollten unterstützend wirken.
Erlebte Anteilnahme ist hilfreich – daher sollte immer ein Auffanggespräch angeboten werden. Diese ersten lindernden Worte sind sehr wichtig, wobei immer das Zuhören im Vordergrund stehen sollte. Nachfragen zum Geschehen müssen jedoch unbedingt vermieden werden. Auffanggespräche können nicht das Gespräch mit einem Psychologen oder einer Psychologin ersetzen.
Jeder Übergriff muss grundsätzlich dokumentiert werden. Die Dokumentation ist in zweierlei Hinsicht notwendig: Einerseits dient sie der rechtlichen Absicherung beteiligter Personen – besonders wichtig, wenn auch Betreute verletzt worden sind –, andererseits bildet sie eine Grundlage für die hausinterne Gefährdungsbeurteilung. Die Dokumentation ermöglicht es, Problembereiche zu identifizieren und die Wirksamkeit der vorhandenen Schutzmaßnahmen nachzuweisen.
Unterstützung durch die BGW: Wie Betroffene Hilfe erhalten
Der Versicherungsschutz der BGW umfasst auch Gewaltereignisse in Zusammenhang mit der Arbeit, das heißt am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin beziehungsweise zurück. Ob der Übergriff "von außen" (beispielsweise bei einem Raubüberfall) oder durch Kundinnen und Kunden, betreute Personen oder Beschäftigte erfolgt, ist unerheblich.
BGW-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter aus den für Rehabilitation zuständigen Bezirksverwaltungen werden nach Übergriffen in Absprache mit den verantwortlichen betrieblichen Akteuren tätig.
Besteht ein Bedarf der Betroffenen, werden beispielsweise eine Frühintervention und probatorische psychotherapeutische Sitzungen angeboten – unbürokratisch und schnell. Auch eine kostenlose telefonisch-psychologische Beratung ist möglich (bis zu fünf Telefontermine à 50 Minuten mit geschulten Psychotherapeutinnen und -therapeuten).
Wichtig für Betriebe: Rechtzeitig melden!
Für die Rehabilitation ist entscheidend, dass die BGW frühzeitig informiert wird. In jedem Fall ist es ratsam, auch scheinbare "Bagatellunfälle", die weniger als drei Tage Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen, zu dokumentieren.
Bei Arbeitsunfällen gilt generell eine Meldepflicht, sobald es zu einer über drei Kalendertage hinausgehenden Arbeitsunfähigkeit kommt oder ein Todesfall vorliegt. Doch bei Gewalt- oder anderen Extremereignissen können psychische Folgen zeitverzögert auftreten. Daher empfiehlt die BGW:
Extremereignisse immer melden*: insbesondere schwere Körperverletzungen, Sexualdelikte oder (Raub-)Überfälle, auch auf dem Arbeitsweg. Dabei müssen auch Beschäftigte berücksichtigt werden, die das Geschehen miterlebt oder Betroffenen geholfen haben und dadurch ebenfalls psychisch belastet sein können. *Achtung: Sofern keine Meldepflicht für den jeweiligen Arbeitsunfall besteht, muss für die Meldung an die BGW die Zustimmung der versicherten Person vorliegen!
Gewaltereignisse immer dann melden*, wenn psychische Auffälligkeiten bei direkt oder indirekt betroffenen Beschäftigten bemerkbar werden. (Siehe Hinweis zu 1.)
Bei häufigem Auftreten von Gewalt im Betrieb individuell Kontakt mit der BGW aufnehmen. Das gilt vor allem, wenn es regelmäßig jeden Monat oder gar täglich zu Vorfällen kommt und ein hohes Risiko von psychischen Folgen für die Beschäftigten absehbar ist.
Wiedereingliederung: Aufgabe für Unternehmen
Fallen Beschäftigte länger aus, stellt das alle Beteiligten vor Probleme. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, Betroffenen Unterstützung im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) anzubieten, wenn sie innerhalb eines Jahres insgesamt länger als sechs Wochen krank sind. Das BEM kommt dabei nur mit Einverständnis der Beschäftigten tatsächlich zum Einsatz.
Unternehmen profitieren von einem gut organisierten und durchgeführten BEM genauso wie die Beschäftigten: Gemeinsam lassen sich Wege finden, auch unter schwierigen Umständen – wie beispielsweise nach einer traumatisierenden Gewalterfahrung - den Wiedereinstieg in den Beruf erfolgreich zu gestalten. Die BGW unterstützt Betriebe unter anderem mit einem Praxisleitfaden, Seminaren und Beratung zum BEM.
Diversity-Management für eine vielfaltsorientierte Unternehmenskultur entwickeln und gestalten – das ist dein Ziel? Bringe dein Talent ein: Du konzipierst und setzt Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt um. Ein wichtiger Beitrag für die BGW und eine nachhaltige Arbeitswelt.
Deine Aufgaben
Ein Diversity-Management zur Förderung einer vielfaltsorientierten Unternehmenskultur in der BGW konzipieren, umsetzen und weiterentwickeln
Handlungsfelder für die BGW in Bezug auf Diversity identifizieren (z. B. durch die Analyse von Organisationsdaten, durch die Bewertung aktueller Diversity-Aktivitäten und -Themen)
Ein Konzept zum Diversity-Management erarbeiten und kontinuierlich weiterentwickeln
Maßnahmen und Ziele für das Diversity-Management ableiten und abstimmen sowie die Maßnahmenplanung vornehmen
Maßnahmen zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung der Belegschaft konzipieren, planen, abstimmen und umsetzen (z. B. Diversity-Trainings, Workshops, Veranstaltungen, Impulsvorträge, interne Informationskampagnen/-materialien)
Kommunikationsmaßnahmen zur Information in Bezug auf Diversity-Aktivitäten der BGW konzipieren, planen und abstimmen (z. B. Best Practice – Charta der Vielfalt)
Den Kulturprozess der BGW zum Diversity-Management unterstützen
Maßnahmencontrolling durchführen und Ziele überwachen
Wirksamkeit von Maßnahmen überprüfen
Maßnahmenberichte erstellen und zu Diversity-Maßnahmen in den BGW-Gremien berichten
Führungskräfte zu Diversity-Themen beraten
Diversity-Netzwerke aufbauen und pflegen
In Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen fachlich inhaltlich mitarbeiten, ggf. Leitung übernehmen
Dein Profil
Abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung im Bereich Sozial- und Gesellschaftswissenschaften, Fachrichtung Psychologie, Pädagogik, Soziologie oder im Bereich Wirtschaftswissenschaften Fachrichtung Human Ressource Management
Du hast ausgeprägte Fachkenntnisse Diversität / Diversity Management, erworben durch die erfolgreiche Entwicklung und Einführung eines Diversity-Management-Konzepts
Du verfügst über Methodenkenntnisse Erwachsenenbildung.
Du hast Anwendungskenntnisse in MS-Office (Word, Excel, PowerPoint, Outlook).
Du überzeugst durch offene, wirkungsvolle und zeitgemäße Kommunikation.
Du arbeitest wertschätzend und vertrauensvoll mit anderen gemeinsam am Erfolg.
Du triffst überlegt ergebnisorientierte Entscheidungen und stehst dazu.
Du stellst unsere Kundinnen/ Kunden in den Mittelpunkt deines beruflichen Handelns.
Du bist in der Lage, komplexe Sachverhalte zu durchdringen und Reflexionsprozesse für deine Entwicklung zu nutzen.
Du bist motiviert, die Aufgabe als Referentin/Referent (m/w/d) Diversity erfolgreich auszuführen.
Du setzt Ressourcen gesundheitsfördernd und effizient ein.
Du denkst und handelst im Interesse der BGW.
Sonst noch wichtig
Die BGW fördert Vielfalt.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Die Stelle ist teilzeitgeeignet. In Vollzeit beträgt die Arbeitszeit grundsätzlich 39 Stunden pro Woche.
Die Vorstellungsgespräche sollen am 16.05.2025 und am 22.05.2025 stattfinden.
Entgeltgruppe 13 BG-AT, abhängig von der individuellen berücksichtigungsfähigen Berufserfahrung zwischen 65.000 € (Stufe 1) und 97.500 € (Stufe 7) p.a.
Dir wurde die Stelle von einem oder einer Mitarbeitenden der BGW empfohlen? Dann schicke diese Empfehlungskarte bitte ausgefüllt innerhalb der Ausschreibungsfrist an das Postfach bringafriend@bgw-online.de.
Von Anfang an: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als Führungsaufgabe – Hybrid
Zielgruppe: Führungskräfte
Seminarkürzel:
HOFA (Online)/HPFA (Präsenz)
Sie sind neu in Ihrer Position als Führungskraft oder möchten alles über Ihre Aufgaben und Pflichten rund um das Thema Arbeitsschutz erfahren? Dann sind Sie in diesem Seminar genau richtig. Dieses Seminar vermittelt Ihnen die Grundlagen und bereitet Sie auf die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen im Betrieb vor.
Dieses Seminar wird als Hybridveranstaltung durchgeführt. Dies bedeutet, dass ein Teil der Teilnehmenden das Seminar als Präsenzveranstaltung besucht und ein anderer Teil der Teilnehmenden online teilnimmt.
Wenn Sie online an diesem Seminar teilnehmen möchten, buchen Sie das Seminar HOFA.
Wenn Sie in Präsenz an diesem Seminar teilnehmen möchten, buchen Sie das Seminar HPFA.
Die Inhalte des Seminars
Das Seminar ist auf zwei halbe Tage aufgeteilt. Nach einem Überblick über die wichtigsten Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden die betrieblichen Strukturen und Abläufe für die Organisation des Arbeitsschutzes besprochen. Darüber hinaus werden die Themen Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung intensiv bearbeitet. Abschließend erfahren Sie, mit welchen Angeboten und Services die BGW Ihr Unternehmen unterstützen kann.
Im Lernportal der BGW stehen Ihnen während und nach dem Seminar Materialien zum Download zur Verfügung, mit denen Sie die Inhalte selbstständig vertiefen und wiederholen können.
Wir unterstützen Sie dabei:
Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu kennen und zu delegieren,
Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen zu planen und umzusetzen,
Mitarbeitende optimal einbinden und gemeinsam an übergreifenden Projekten arbeiten: Das spricht dich an? Dann übernimm bei uns Personalführung in unterschiedlichen Organisationseinheiten der BGW. Als Führungskraft prägst du die Arbeitswelt von morgen mit. Unsere moderne, öffentliche Verwaltung stellt dir dafür den optimalen Rahmen.
Deine Aufgaben
Übernahme von Führungsaufgaben im höheren Dienst für jeweils 10 Monate in zwei unterschiedlichen Organisationseinheiten der BGW
Zusammenarbeit mit einer erfahrenen BGW-Führungskraft als gleichberechtigter Partner/gleichberechtigte Partnerin im „Tandem“ in den Führungsstationen
Es ist eine Führungsstation am Standort Berlin bzw. Magdeburg geplant. Die zweite Führungsstation findet ggf. an einem anderen Standort der BGW statt.
Es wird angestrebt die Führungsstationen so zu wählen, dass diese zu Deiner persönlichen Lebenssituation passen.
Abschließend wirst du in den letzten vier Monaten in unterschiedlichen Querschnittsorganisationseinheiten der BGW hospitieren.
Dein Profil
Volljurist (m/w/d) mit mindestens „befriedigenden“ Staatsexamen
Alternativ: wissenschaftliches Hochschulstudium der Fachrichtung Verwaltungswissenschaft, Public Administration bzw. Public Management, Wirtschaftswissenschaften oder Sozialwissenschaften mit dem Abschlussgrad Diplom oder Master mindestens mit der Abschlussnote „gut“
Mindestens ein Jahr relevante Berufserfahrungen nach wissenschaftlichem Hochschulabschluss idealerweise im Bereich gesetzliche Unfallversicherung, Recht im Verwaltungsbereich, Versicherungen, öffentlicher Dienst und/oder Gesundheits- bzw. Wohlfahrtspflege
Du denkst und handelst im Interesse der BGW.
Du arbeitest wertschätzend und vertrauensvoll mit anderen gemeinsam am Erfolg.
Du setzt Ressourcen gesundheitsfördernd und effizient ein.
Du überzeugst durch offene, wirkungsvolle und zeitgemäße Kommunikation.
Du stellst unsere Kundinnen/ Kunden in den Mittelpunkt deines beruflichen Handelns.
Du triffst überlegt ergebnisorientierte Entscheidungen und stehst dazu.
Du ermöglichst es, Deinen Mitarbeitenden ihr Bestes zu geben.
Du bist in der Lage, komplexe Sachverhalte zu durchdringen und Reflexionsprozesse für deine Entwicklung zu nutzen.
Du bist motiviert, die Aufgabe als Führungs-Trainee erfolgreich auszuführen.
Bereitschaft zu Dienstreisen
Du hast Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Niveau C2).
Sonst noch wichtig
Die BGW fördert Vielfalt.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Bewerbungen von Frauen sind von besonderem Interesse. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen bevorzugt berücksichtigt.
Das Trainee-Programm ist teilzeitgeeignet, die wöchentliche Arbeitszeit beträgt jedoch mindestens 27 Stunden.
Beginn: ab dem 01.09.2025, vorerst befristet auf zwei Jahre mit dem Ziel einer unbefristeten Übernahme
Das Auswahlverfahren findet am 18., 19. oder 20. Juni 2025 in Berlin statt.
Entgeltgruppe 13 BG-AT, abhängig von der individuellen berücksichtigungsfähigen Berufserfahrung zwischen 60.000 € (Stufe 1) und 78.000 € (Stufe 4) p.a.
Bitte teile uns mit deiner Bewerbung mit, für welchen Standort du dich interessierst.
Die Stellen der beiden Standorte werden im Rahmen der Bestenauslese vergeben.
Dir wurde die Stelle von einem/einer Mitarbeitenden der BGW empfohlen? Dann schicke diese Empfehlungskarte bitte ausgefüllt innerhalb der Ausschreibungsfrist an das folgende Postfach: bringafriend@bgw-online.de
Bitte beachten Sie, dass Sie im Online-Bewerbungs-Tool unter Standort "Bundesweit" auswählen. Ihre Bewerbung schicken Sie allerdings, wie in der Stellenbezeichnung dargestellt, für die Standorte Berlin und Magdeburg ab.
Kontakt für Vorabinformationen
Für Fragen zur Stellenausschreibung und zum Auswahlverfahren
Die Digitale Sprechstunde wendet sich an Kundinnen und Kunden, die die Unternehmerservices online nutzen möchten, um zukünftig noch komfortabler und effizienter mit der BGW zu kommunizieren.
Erfahren Sie, welche Services für Sie bereitstehen, wie Sie bei der Anmeldung vorgehen, warum Sie eine 2-Faktor-Authentifizierung benötigen und wie die Freischaltung für Ihr Unternehmen gelingt.
Das erwartet Sie inhaltlich
In der Digitalen Sprechstunde informieren Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachbereichen der BGW über drei Themenfelder:
Im ersten Teil werden Ihnen die Voraussetzungen der Teilnahme an "Mein Unternehmen" sowie das Vorgehen bei der 2-Faktor-Authentifizierung erläutert und Schritt für Schritt präsentiert.
Im zweiten Teil informiert Sie die Unternehmerbetreuung über die Nutzungsmöglichkeiten des Portals und dessen Vorteile.
Im dritten Teil wird aus der Perspektive der betrieblichsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (BuS) auf die Services geschaut.
Nachfragen zu bestehenden Problemstellungen sind ausdrücklich erwünscht. Je nach Gruppengröße muss geprüft werden, wie viele Fragen beantwortet werden können.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass dieses Format nicht für persönliche Anliegen zu Fallgeschehen genutzt werden kann. Dies gilt insbesondere, da keine Sozialdaten Inhalt der Sprechstunde sein dürfen.
So funktioniert Ihre Teilnahme technisch
Die Digitale Sprechstunde dauert 60 Minuten und wird mit dem Video-Tool Webex umgesetzt. Buchen Sie einfach einen der unten stehenden Termine. Sie erhalten anschließend eine E-Mail inklusive eines Links zur Webex, den Sie zum Zeitpunkt Ihrer Sprechstunde bitte anklicken.
Falls Sie das Programm Webex bisher noch nicht genutzt haben, erhalten Sie Hilfestellung durch unsere Anleitung.
Termine – ab Anfang Mai verfügbar
Die Teilnehmerzahl ist je Sprechstunde auf 25 Personen begrenzt. Bei hoher Nachfrage werden weitere Termine angeboten.
Momentan stehen noch keine Termine zur Verfügung – sie werden voraussichtlich Anfang Mai veröffentlicht.
Über sich hinauswachsen ist für unser Team selbstverständlich, denn bester BGW-Service braucht Platz. Als Teil dieser BGW-Einheit setzt du deine Kenntnisse und Fähigkeiten für die Projektierung von Bauvorhaben ein. Komm in unser Team und plane mit uns das Fundament für die berufliche Gesundheit.
Deine Aufgaben
Die stellvertretende Bauherrenvertretung der BGW wahrnehmen
Maßnahmen zur Sanierung, Instandhaltung und Ausbauten sowie dem Neubau von Hochbauten in der BGW projektieren auch in Abstimmung mit den externen Dienstleisterinnen/Dienstleistern
Projektieren von Maßnahmen zur Sanierung, Instandhaltung und Ausbauten von Hochbauten durchführen
Grundlagen, Konzepte und Szenarien zur Planung und Steuerung der BGW entwickeln
Abnahme von Maßnahmen zur Sanierung, Instandhaltung und Ausbauten von Hochbauten durchführen
Unterstützung des Facilitiymanagements
Dein Profil
Abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung im Bereich Ingenieurwissenschaft der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Architektur
Fachkenntnisse in der Betreiberverantwortung, im Projektmanagement und in den Landesbauordnungen
Anwendungskenntnisse in MS-Office sowie in Architektur-Planungstools
Kenntnisse in der Anwendung einer Finanzplanungssoftware (SAP) und in CAFM- Programmen (Computer Aided Facility Management - z.B. Speedikon C) oder Bereitschaft, diese zu erwerben
Du denkst und handelst im Interesse der BGW.
Du arbeitest wertschätzend und vertrauensvoll mit anderen gemeinsam am Erfolg.
Du setzt Ressourcen gesundheitsfördernd und effizient ein.
Du überzeugst durch offene, wirkungsvolle und zeitgemäße Kommunikation.
Du stellst unsere Kundinnen/ Kunden in den Mittelpunkt deines beruflichen Handelns.
Du triffst überlegt ergebnisorientierte Entscheidungen und stehst dazu.
Du bist in der Lage, komplexe Sachverhalte zu durchdringen und Reflexionsprozesse für deine Entwicklung zu nutzen.
Du bist motiviert, die Aufgabe als Referent/-in (m/w/d) Bauvorhaben erfolgreich auszuführen.
Sonst noch wichtig
Die BGW fördert Vielfalt.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Die Stelle ist teilzeitgeeignet und befristet bis 31.12.2030 zu besetzen.
Dir wurde die Stelle von einem oder einer Mitarbeitenden der BGW empfohlen? Dann schicke diese Empfehlungskarte bitte ausgefüllt innerhalb der Ausschreibungsfrist an das Postfach bringafriend@bgw-online.de.
BGW Symposium – Nachhaltige Krankenhausarchitektur Welche "Bausteine" sind für erfolgreiche und effiziente Krankenhäuser nötig?
Termin:
–
Veranstaltungsort:
Hamburg
Effiziente, wirtschaftliche und dabei ergonomisch-gesundheitsfördernde Arbeitsplätze sind im Zeitalter des Fachkräftemangels wichtiger denn je. Die BGW stellt daher auf einem Symposium das Thema einer effizienten und dabei gleichzeitig nachhaltigen Krankenhausarchitektur in den Fokus.
Am 22. und 23. Mai 2025 präsentieren Expertinnen und Experten auf dem BGW Symposium innovative Lösungen und Strategien, wie trotz oft administrativer und bürokratischer Hürden eine zukunftsorientierte Krankenhausarchitektur umgesetzt werden kann. Im Mittelpunkt stehen dabei die Anforderungen an moderne Klinikbauten im Hinblick auf wirtschaftliche Effizienz, optimale Arbeitsprozesse, Ergonomie und Arbeitsschutz, während gleichzeitig eine besondere Raumqualität und übergreifenden Nachhaltigkeit gewährleistet werden.
Neben Beiträgen deutscher Kliniken wie dem Vivantes Klinikum Neukölln und der München Klinik Bogenhausen werden auch Best-Practice-Beispiele aus anderen Ländern vorgestellt, darunter die Schulthess Klinik (Schweiz) und das Zuyderland Medisch Centrum Sittard-Geleen (Niederlande).
Schwerpunkt-Themen:
Planungszeit sparen und dabei Bau- und Betriebskosten mit einer „Partizipativen Lean Communication“ senken.
Ergonomie und Wohlbefinden am Arbeitsplatz: Ein Mittel für mehr Effizienz und Mitarbeiterbindung.
Strategien gegen Personalmangel: Mit flexiblen Arbeitsmodellen und einem bessseren Arbeitsumfeld die Attraktivität steigern.
Nachhaltigkeit und Klimaschutz rechnen sich: Eine ressourcen- und energie-effiziente Architektur spart Kosten.
Healing Architecture: Keine „Mode“, sondern genesungsfördernde Raumkonzepte am Beispiel Krankenhaus Agatharied.
Flexibilität und Zukunftsfähigkeit: Klinikbauten werden durch ihre Anpassbarkeit zukunftsfähig.
Das Programm ist vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.
Das Symposium bietet eine einzigartige Gelegenheit, zukunftsweisende Impulse für den Klinikbau und die Klinikgestaltung zu setzen und innovative Ansätze gemeinsam zu diskutieren.
Besonderes Highlight: Als Praxisbezug zu den Themen des Symposiums bietet die BGW im September 2025 (genaues Datum folgt) eine Exkursion zu drei niederländischen Kliniken an, die sich durch innovative Gestaltung und zukunftsorientierte Planungsansätze auszeichnen. Die Kliniken beeindrucken durch klare Trennung von Funktionen, effiziente Flächennutzung und moderne Konzepte für logistische Effizienz und Flexibilität. Die Exkursion wird von der Sektion Gesundheitswesen der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) organisiert, deren Leitung der BGW obliegt und die die Themen des Arbeitsschutzes auf internationaler Ebene bearbeitet. Näheres hierzu auf der Veranstaltung.
Veranstaltungsdaten
Donnerstag, 22. Mai 2025, 11 Uhr – 18 Uhr, anschließend Netzwerkabend mit Barkassenfahrt
im Atlantic Haus, Bernhard Nocht- Straße 113, 20359 Hamburg
Kosten
Die Teilnahmegebühren betragen 250 Euro (ohne Übernachtung).
Stornierungsbedingungen:
Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn = Kostenfreie Stornierung. Bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn = Die Hälfte der Teilnahmegebühr wird zurückerstattet. Danach 100% Stornogebühren. Keine Rückerstattung der bezahlten Teilnahmegebühr.
Leistungen vor Ort
Teilnahme an beiden Veranstaltungstagen (22. und 23. Mai 2025)
Tagungsgetränke und Pausenverpflegung
Teilnahme am Netzwerk-Abend mit Barkassenfahrt (22. Mai 2025)
Unterbringung
Buchen Sie bitte bei Bedarf Ihre Hotelübernachtung eigenständig auf Selbstzahler-Basis.
Betriebliches Gesundheitsmanagement erfolgreich umsetzen – wie kann das gelingen?
Zielgruppe: Akteurinnen und Akteure, die in ihrem Betrieb ein BGM anstoßen oder weiterentwickeln können, zum Beispiel Führungskräfte, betriebliche Interessenvertretung, Personalverantwortliche, Qualitätsmanagementbeauftragte, Betriebsärztinnen und -ärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder BGM-Beauftragte
Seminarkürzel:
BGM
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist ein häufig verwendeter Begriff, wird in den Unternehmen jedoch sehr unterschiedlich interpretiert: Es reicht von einzelnen Maßnahmen wie Sportangeboten bis hin zum systematischen BGM-Prozess.
Dieses Seminar richtet sich an alle, die:
mit dem BGM im Unternehmen betraut sind und sich über Erfolgsfaktoren zum Aufbau eines systematischen betrieblichen Gesundheitsmanagements informieren möchten
sich über Themen im BGM mit anderen austauschen möchten
Im Seminar können Sie klären, was in Ihrem Unternehmen hinsichtlich des BGM hilfreich und sinnvoll ist. Sie können Nutzen, Chancen und Grenzen eines systematischen BGM abwägen und entwickeln praxisnah und auf Ihr Unternehmen bezogen Schritte für Planung, Aufbau und Auswertung sowie Fortschreibung eines BGM-Prozesses. Sie erkennen die Bedeutung der notwendigen Infrastruktur, der systematischen Vorgehensweise und der Führungsverantwortung für die Umsetzung.
Wir unterstützen Sie dabei:
Ihre Handlungskompetenz im betrieblichen Gesundheitsmanagement zu erweitern
Erfolgsfaktoren für den Aufbau eines systematischen BGM-Prozesses in Ihrem Unternehmen zu erfassen
das Management von Sicherheit und Gesundheit als ganzheitlichen Arbeitsschutz zu begreifen und BGM als Teil dessen zu verstehen
Ideen zu entwickeln, wie Widerstände gegen die Einführung eines BGM überwunden werden können
sich mit anderen BGM-Akteuren auszutauschen
Handlungsschritte für Ihr weiteres Vorgehen zu planen
Ablauf und Seminarzeiten
Seminarbeginn erster Tag: 14.00 Uhr Seminarende letzter Tag: 13.00 Uhr
Falls bereits viele oder alle Termine ausgebucht sind, können Sie eine Anfrage zum Nachrücken an uns senden. Wir melden uns bei Ihnen, falls ein Platz frei wird. Klicken Sie dazu auf den Button "Anfrage für Warteliste" bei dem ausgebuchten Seminartermin, den Sie sich wünschen. Sie haben dort zusätzlich die Möglichkeit sich für weitere ausgebuchte Seminartermine vormerken zu lassen.
Förderung für die Anschaffung oder Nachrüstung sicherer Therapieliegen Wie können Betreiber und Betreiberinnen eine Förderung erhalten?
Alle bei der BGW versicherten Unternehmen können einen Antrag auf Förderung für nachgerüstete und neu beschaffte energetisch höhenverstellbare Liegen stellen, wenn die Sicherheitstechnik über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht. Außerdem versichern die Betreiber im Förderantrag, dass alle weiteren im Unternehmen vorhandenen Liegen die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen.
Den aktuellen Stand der Sicherheitstechnik entnehmen Sie bitte dem Bund-Länder-Papier des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro und darf pro Unternehmen nur einmal in Anspruch genommen werden. Der Höchstbetrag kann für eine nachgerüstete oder neu angeschaffte Liege beantragt werden. Eine Kombination von mehreren Nachrüstungen bis zur maximalen Förderhöhe ist ebenfalls möglich.
Eine neu angeschaffte Therapieliege muss keine vorhandene ersetzen, sondern kann auch zusätzlich beschafft werden, wenn alle vorhandenen Liegen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. So können Sie die Förderung auch bei einer Neugründung nutzen.
Wie muss die Förderung beantragt werden?
Der Antrag auf Förderung kann einmal pro Unternehmen gestellt werden. Der Zuschuss muss im selben Jahr beantragt werden, in dem die Liegen gekauft bzw. nachgerüstet wurden. Verwenden Sie dazu bitte unseren "Förderantrag Zuschuss zu Therapieliegen".
Für eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags ist es wichtig, dass dieser vollständig ausgefüllt wird und alle erforderlichen Dokumente eingereicht werden:
Rechnung der nachgerüsteten/neu beschafften Liege
Mustererklärungen zur Nachrüstung beziehungsweise Neuanschaffung (muss vom Hersteller ausgefüllt werden).
Die Bestätigung auf dem Antragsformular, dass alle Therapieliegen im Unternehmen rechtskonform sind, ist ebenfalls erforderlich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir stichprobenartig die Richtigkeit der Sicherheitstechnik im Betrieb überprüfen.
Welche sicherheitstechnischen Voraussetzungen müssen Therapieliegen für eine Förderung erfüllen?
Die BGW fördert nachgerüstete oder neu beschaffte Liegen, deren Sicherheitstechnik über das gesetzlich geforderte Maß hinausgeht. Dies bedeutet, dass nicht nur das unbeabsichtigte in Gang setzen der Liegen damit verhindert wird, sondern auch Gefährdungen durch Quetschungen bei der beabsichtigten Betätigung reduziert werden.
Wichtig zu wissen: Die Schutzwirkung bei Liegen mit Systemen, die der integrierten Sicherheit entsprechen, ist generell größer. Dies wird in der Regel nur bei neuen Therapieliegen der Fall sein.
Förderbedingungen für nachgerüstete Liegen
Nachrüstungen für Liegen können gefördert werden, wenn diese eine der folgenden fünf Anforderungen erfüllen:
Zur Nachrüstung wird ein Drei-Stufen-Schalter verbaut, der zusätzlich zur normalen Funktion über eine Panikschaltung bei erhöhtem Druck verfügt, wodurch die Höhenverstellung beendet wird. Dieser kann sowohl in einem Fußtaster als auch in einer umlaufenden Bedienstange verbaut sein. Wird die Liege versehentlich nach unten verfahren und der Anwender befindet sich zwischen Liegefläche und Bedienteil, wird durch den zusätzlichen Druck auf das Bedienteil die Bewegung der Liege automatisch gestoppt. Ein schweres Einklemmen von Körperteilen oder des gesamten Körpers kann so verhindert werden.
Die Laufrichtung der umlaufenden Bedienstange ist oder wird umgekehrt und ein Schutz vor unbeabsichtigter Bedienung eingebaut. Der Zugang zur Bedienstange wird dabei mechanisch so eingeschränkt, dass diese nicht unbeabsichtigt bedient werden kann.
Die Laufrichtung der umlaufenden Bedienstange ist oder wird umgekehrt und eine automatische Sperrfunktion eingebaut. Hierbei sperrt die Liege die Bedienung automatisch nach einer kurzen Zeit, in der keine Höhenverstellung erfolgt ist. Um die Höhenverstellung wieder zu aktivieren, ist dann eine doppelte Betätigung der Bedientaste nötigt.
Der Fußschalter der Liege wird umgekehrt am Liegenrahmen montiert. Hierdurch wird eine unbeabsichtigte Bedienung und das Einklemmen im Rahmen bei Reinigungsarbeiten verhindert. Die unbeabsichtigte Bedienung ist sehr unwahrscheinlich.
Der Fußschalter wird mit einer Schutzhaube geschützt und zur Bedienung ist ein Doppeltipp auf das Bedienelement notwendig. Die unbeabsichtigte Bedienung ist sehr unwahrscheinlich.
Förderbedingungen für neue Liegen
Neue Liegen können gefördert werden, wenn diese eine der folgenden fünf Anforderungen erfüllen:
Die Liege hat keine Fangstellen nach DIN VDE 0750-2-52-2 und Öffnungen im Verstellmechanismus gewährleisten bei jeder Liegenstellung einen Freiraum von mind. 50 x 50 cm unter der Liege zwischen Liegenunterkante und Boden bzw. Liegenuntergestell entsprechend den Vorgaben der DIN EN ISO 13854. Das heißt, dass alle Öffnungen an der Liege unter 8 mm oder über 25 mm groß sind und die bei der Höhenverstellung entstehenden Freiräume immer mindestens 50 x 50 cm groß, sind um ein Einklemmen zu verhindern.
Die Liege besitzt eine Bereichsüberwachung, die eine Höhenverstellung verhindert, wenn sich Körperteile im Bereich des Verstellmechanismus (Bereich zwischen Liegefläche und unterem Gestellrahmen) befinden. Hierbei kann die Liege wie üblich verwendet werden. Erkennt die Liege Körperteile oder anderes im Verstellmechanismus, so wird die Bewegung gestoppt und ein Einklemmen verhindert.
Die Liege besitzt eine Kollisionserkennung, die die Höhenverstellung unverzüglich stoppt, sobald es zu einer Kollision kommt. Die dabei auftretenden Kräfte dürfen nicht zu einem Schaden am Menschen führen.
Die Liege besitzt eine Schutzvorrichtung, die den Zugang zum Verstellmechanismus (Bereich zwischen Liegefläche und unterem Gestellrahmen) verhindert.
Die Laufrichtung der umlaufenden Bedienstange ist umgekehrt, die Liege kann nur mit einem Doppeltipp verfahren werden und der Motor besitzt eine Freilaufkupplung. Die Bedienrichtung der Rehling/Bedienstange ist umgekehrt, um ein unbeabsichtigtes Verfahren zu verhindern. Die Freilaufkupplung verhindert ein Verfahren nach unten gegen einen großen Widerstand (Körper/Körperteil). Kommt eine Person in den Hubmechanismus stoppt die Liege bei Kontakt mit dem Körper. Schwere Schäden werden so vermieden. Die unbeabsichtigte Bedienung ist durch den Doppeltipp sehr unwahrscheinlich.
Die Liege besitzt eine Freilaufkupplung, muss durch einen Doppeltipp aktiviert werden und wird über einen dreistufigen Fußschalter bedient.
Die Liege besitzt eine Freilaufkupplung, muss durch einen Doppeltipp aktiviert werden und wird über einen umgekehrt am Rahmen montierten Fußschalter bedient.
Auch andere technische Lösungen können als förderfähig eingestuft werden. Voraussetzung ist, dass diese Lösung die Anwender und Anwenderinnen sowohl bei einer beabsichtigten, als auch bei einer unbeabsichtigten Höhenverstellung der Liege zuverlässig vor Schäden schützen. Sollten Sie eine nicht genannte Lösung haben, die diese Kriterien erfüllt, können Sie diese gerne von uns prüfen lassen. Verwenden Sie dazu bitte das Kontaktformular.
Video: Therapieliegen - Sicherheit zahlt sich aus
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Dozentinnen und Dozenten auf Honorarbasis gesucht BGW studio78: einsteigen und Friseurprofis von morgen unterrichten
Sie wollen die Zukunft der Friseurbranche mitgestalten? Und Menschen mit Ihrer fachlichen Kompetenz auf ihrem beruflichen Weg unterstützen? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Wir im BGW Studio78 in Bochum freuen uns auf engagierte Friseurmeisterinnen und -meister, die bereit sind, gemeinsam mit uns die Arbeit menschengerecht zu gestalten, Unfälle zu verhindern und Berufskrankheiten vorzubeugen.
Unsere Zusammenarbeit – Ihre Vorteile
Zuverlässige Planung: Wir planen und veröffentlichen unsere Seminare über ein Jahr im Voraus und pflegen dabei langjährige Kooperationen mit vielen Berufsschulstandorten der Friseurbranche in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz.
Erfahrenes Umfeld: Damit einem reibungslosen Start nichts im Weg steht, erhalten Sie zu Beginn einen intensiven Einblick in unsere Seminarabläufe und-inhalte. Darüber hinaus erhalten Sie aktive Unterstützung durch unsere Studioassistentinnen sowie durch unseren Studioreferenten.
Dozenten- oder Dozentinnen-Tandem: In allen Seminaren arbeiten wir in einem Tandem nach dem Teamteaching-Konzept: Ein Friseurprofi und ein Gesundheitsprofi bilden immer ein Team über den gesamten Seminartag von der Vorbereitung, über die Durchführung bis zur Nachbereitung.
Angenehme Lehratmosphäre: In unserem modernen Lehrsalon und mit maximal 25 Teilnehmenden schaffen wir die perfekte Lernumgebung – sowohl für Sie als Fachkraft als auch für die Auszubildenden einer Berufsschulklasse.
Vielseitige Einsatzmöglichkeiten: Dank unseres umfassenden Kursangebots für Friseurauszubildende im 1. bis 3. Ausbildungsjahr können Sie in unterschiedlichen Themenbereichen wie Schnitt, Farbe, Styling oder Hochstecken Ihre fachliche Professionalität weitergeben.
Ihre Zukunftsvision: Bei erfolgreicher Zusammenarbeit ist es unser Ziel, mit Ihnen als freiberuflicher Dozent oder freiberufliche Dozentin eine solide Partnerschaft aufzubauen und zu pflegen.
Wie sieht ein Seminartag im BGW Studio78 aus?
Das BGW studio78 bietet Friseurauszubildenden praxisorientierte und kostenfreie Seminare in einem "echten" Salon mit Modellarbeitsplätzen, wo das praktische Üben und der Arbeits- wie auch der Gesundheitsschutz im Salon im Mittelpunkt stehen.
Mit Ihnen, einem echten Friseurprofi, üben die Auszubildenden die Techniken und erfahren dabei von einem Gesundheitspädagogen oder einer Gesundheitspädogogin der BGW, wie sie dabei fit und gesund in ihrem Traumberuf bleiben!
Die Tagesseminare sind zielgruppen- und themenorientiert auf der Grundlage des aktuellen Rahmenlehrplans für den Ausbildungsberuf Friseur/Friseurin.
So finden Sie Ihren Weg zu uns
Sie sind Friseurmeisterin oder Friseurmeister und können sich vorstellen, mit uns zusammenzuarbeiten? Sie möchten einen Auftrag als Dozentin oder Dozent auf Honorarbasis?
#Einstieg - Schritt für Schritt
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Kurzbewerbung mit Nennung Ihres Fachexpertenthemas wie Schnitt, Farbe, Styling, Hochstecken etc. sowie mit Ihrem vollständigen Lebens- und Qualifikationslauf an studio78@bgw-online.de, damit sich unserer Studioreferent ein Bild von Ihrem Profil machen kann.
Sobald Ihre Unterlagen bei uns eingegangen sind, prüft unser Studioreferent, ob alle relevanten Qualifikationsnachweise vorliegen und ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, um als Lehrkraft im BGW studio78 tätig zu werden.
Bevor die Aufnahme in unseren Dozentenpool erfolgt, stellen Sie Ihr fachliches Können wie auch Ihre Lehrkompetenz in einer kleinen Lehrprobe vor. Im Anschluss daran führen wir noch ein ausführliches Gespräch, worin wir gemeinsam mit Ihnen über alle offenen Fragen, die vertraglichen Rahmenbedingungen sowie über Ihre persönlichen Einsatzmöglichkeiten sprechen.
Sind wir uns in allen relevanten Punkten einig, erhalten Sie zügig Ihren Abgrenzungskatalog zur Scheinselbstständigkeit sowie Ihren Honorarvertrag und starten bei uns nach Absprache
Häufig gestellte Fragen: Dozentin oder Dozent im BGW studio78
FAQ Dozenten BGW studio78
Eine aussagekräftige Kurzbewerbung mit Nennung Ihres Fachexpertenthemas wie Schnitt, Farbe, Styling, Hochstecken etc. sowie ein vollständiger Lebens- und Qualifikationslauf in tabellarischer Form.
Um Ihre personenbezogenen Daten und Unterlagen speichern zu dürfen, benötigen wir eine formlose, schriftliche Erlaubnis. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Sie müssen ausgebildete Friseurin / ausgebildeter Friseur sein und Ihre Meisterausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Vielleicht bringen Sie auch noch etwas ganz Besonderes mit wie Profi- oder Wettkampferfahrungen, erste Erfahrungen als Honorardozent oder -dozentin oder Erfahrungen aus der Friseurindustrie.
Darüber hinaus sollten Sie über mehrere Jahre Berufserfahrung als Friseurin oder Friseur in einem Salon verfügen und mehrere Auszubildende im Praxisfeld angeleitet haben. Idealerweise verfügen Sie auch über eine pädagogische Grundqualifikation oder einen Anleiterschein.
Wünschenswert wären auch Grundkenntnisse über die DGUV und die BGW sowie im Arbeitsschutz und über das Thema Gefährdungsbeurteilung im Salon.
Farbe, Schnitt, Styling, Hochstecken in Kombination mit den BGW Themen – Hautschutz, Ergonomie, psychische Gesundheit, Gefahrstoffe, Elektrische Sicherheit, Leistungen der DGUV.
Es bedeutet, dass Sie erstmal für sich klären, ob Sie alle Zugangsqualifikationen für eine Honorartätigkeit im BGW studio78 haben. Wenn ja, dann treten Sie mit uns in Kontakt. Wir im BGW Studio78 in Bochum freuen uns auf engagierte Friseurmeisterinnen und -meister, die bereit sind, gemeinsam mit uns die Arbeit menschengerecht zu gestalten, Unfälle zu verhindern und Berufskrankheiten vorzubeugen.
Kontakt
Sie erreichen uns telefonisch oder über das Kontaktformular.
Montag bis Donnerstag: 9 bis 12 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht über das Kontaktformular, wir melden uns zurück.